"Schauprozess" im Fall Gil Ofarim? Anwälte fordern anderen Richter
Der Fall Gil Ofarim geht in die nächste Runde. Nun steht der Sänger selbst vor Gericht. Doch seine Anwälte werfen dem waltenden Richter Befangenheit vor.
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Gil Ofarim warf einem Hotelmitarbeiter in Leipzig vor, ihn antisemitisch beleidigt zu haben. Wie der Sänger noch vor dem Hotel in einem Video auf Instagram erklärte, habe der Mann ihn nicht einchecken lassen, weil er eine Kette mit einem Davidstern um den Hals getragen habe. Den genauen Ablauf der Ereignisse könnt ihr hier nachlesen.
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Die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter wurden mittlerweile fallen gelassen - auch, weil ein Video der Überwachungskamera in der Hotellobby daran zweifeln lässt, dass Ofarim diese Kette wirklich getragen hatte - wir berichteten.
Vorwurf der falschen Verdächtigung
Es fehlten schlicht Beweise, um die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter des Hotels fortzuführen. Nun steht der Sänger jedoch bald selbst vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen Verleumdung und falsche Verdächtigung vor.
Der neue Anwalt von Gil Ofarim erklärt gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa), dass die Leipziger Staatsanwaltschaft befangen sein könnte: "Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Leipziger Justiz hier einen Schauprozess anstreben könnte, nicht ausschließbar aus politischen Gründen", so Stevensen, der Ofarim nun verteidigt.
Ein Anzeichen dafür sei, dass der Fall voraussichtlich vor dem Amtsgericht und nicht vor dem Landgericht verhandelt wird. Erklärt wird dies offiziell mit der Prominenz des Sängers. Stevens führt jedoch an, dass auch der Fall des Fußballspielers Jérôme Boateng zunächst am Münchener Amtsgericht verhandelt wurde.
Vorwurf der Befangenheit
Eine Sprecherin des Gerichts erklärt jedoch, dass die Zulassung über die Anklage von Ofarim noch nicht entschieden sei. Zunächst habe die Staatsanwaltschaft diese Anklage lediglich erhoben.
Im Gespräch mit der "dpa" weist Ofarims Anwalt trotzdem auf die bereits "massiven medialen Vorverurteilungen" seines Mandanten hin.
Diese lassen ihn an der Unabhängigkeit der Beteiligten zweifeln. Stevensen erklärt auch, dass Ministerpräsident Kretschmer als auch der ehemalige Justizminister Heiko Maas sich zu dem Fall geäußert hätten "und ihrer untergebenen Justiz damit Leitlinien einer Verurteilung quasi vorgegeben" hätten. Deshalb hätte die Kanzlei noch vor der Zulassung der Anklage einen Antrag gestellt, um einen anderen Richter über den Fall entscheiden zu lassen. Der Grund: Befangenheit. Ofarim selbst äußert sich bislang nicht zu den neuen Entwicklungen.
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