Politik-Update

So viel verdient Olaf Scholz als Bundeskanzler

Seit dem Vormittag des 8. Dezember 2021 ist Olaf Scholz neuer Bundeskanzler - doch wie viel verdient er eigentlich in seinem neuen Amt?

Olaf Scholz
Olaf Scholz Foto: Getty Images / Michael Kappeler
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Olaf Scholz ist nun Herr über 82 Millionen Menschen. Die Bundeskanzlerschaft ist dabei natürlich kein Ehrenamt und Scholz bezieht als insgesamt 10. Kanzler der Bundesrepublik Deutschland ein normales Gehalt - und wir wissen, wie hoch es ist.

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Das Amt des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin ist ein öffentliches Amt, weshalb die Vergütung in Form von Amtsbezügen klar geregelt ist.

Was verdient Bundeskanzler Olaf Scholz?

Die Vergütungsgrundlage stellt das sogenannte Bundesministergesetz bereit. Dort sind beispielsweise die Bezüge der Bundesminister und des Kanzlers definiert.

Demzufolge bekommen Bundesminister eineindrittel des Gehaltes nach der Beamtenbesoldung B11 - der Kanzler einzweidrittel von B11.

Der 1958 geborene Scholz wird somit die Amtsbezüge bekommen, die auch seine Vorgängerin Angela Merkel bekommen hat.

Olaf Scholz: Verdienst

Was heißt das jetzt? Ganz einfach: Die Mitglieder der Bundesregierung erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem ihr Amtsverhältnis beginnt, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem das Amtsverhältnis endet, ihre entsprechenden Amtsbezüge.

Für den Bundeskanzler, also seit 8. Dezember 2021 Olaf Scholz, setzen sich diese folgendermaßen zusammen:

  • Ein Amtsgehalt in Höhe von einzweidrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 (einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen).

  • Einen Ortzuschlag in Höhe von eineindrittel des in der Besoldungsgruppe B 11 zustehenden Ortszuschlags.

  • Eine Dienstaufwandsentschädigung von jährlich 24.000 DM (12.271,01 Euro), bei Unmöglichkeit der Verlegung des eigenen Hausstandes nach dem Sitz der Bundesregierung für die Dauer seiner Fortführung am bisherigen Wohnort eine Entschädigung von jährlich 3.600 DM (1.840,65 Euro).

Bei Angela Merkel sah das dann wie folgt aus*:

  • Amtsgehalt: 19.091,14 Euro

  • Allgemeine Stellenzulage: 30,68 Euro

  • Ortszuschlag Grundbetrag: 1035,43 Euro

  • Ortszuschlag: 82,64 Euro

  • Dienstaufwandsentschädigung: 1022,58 Euro

Gesamtsumme 21.262,47 Euro

*Stand: 1. März 2020

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