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Gerichtsurteil schockt Flug-Reisende

Ein neues Gerichtsurteil macht jetzt Flugreisende nervös.

Flughafen: Mann verpasst seinen Flug
Foto: iStock / anyaberkut
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Ihr seid auf dem Weg zum Flughafen spät dran, ihr standet in einem Stau, mit dem man nicht rechnen konnte, die Schlange im Parkhaus hat euch weiter nach hinten geworfen. Doch ihr schafft es durch die Kontrolle. Jetzt heißt es aufatmen.

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Der Flieger soll schließlich erst in 20 Minuten starten. Doch am Gate angekommen, lässt man euch nicht mehr durch. Trotz der 20 Minuten. Denn die Boarding-Zeit auf den Tickets ist schon überschritten. Was nun?

Münchener Gerichtsurteil: Pech gehabt

Einer Frau, die eine Pauschalreise von Frankfurt nach Ägypten gebucht hatte, passierte genau das. Zum Abflug blieb ihr noch eine Viertelstunde. Doch sie erreichte das Gate nach der Boarding-Zeit.

Sie buchte einen neuen Flug - und klagte gegen die Fluggesellschaft, die sie und ihren Mann nicht mehr einsteigen ließ. Obwohl der Flieger noch nicht abgehoben war, wie die Süddeutsche berichtet.

Die Klägerin fand: Die Fluggesellschaft hätte sie einsteigen lassen sollen. Die Richterin jedoch war da anderer Meinung. Sie schloss den Fall mit folgenden Worten:

"Die Reisenden wussten, dass Boarding Time um 16.55 Uhr war, eine Mindest-Boarding-Time ist dabei nicht geschuldet. Es steht der jeweiligen Airline frei, den Schluss des Boardings entsprechend ihren Abläufen und den noch zu tätigenden Vorbereitungsmaßnahmen selbst zu bestimmen."

Sie erklärt auch, dass eine "Mindest-Boarding-Zeit", also eine Zeit zwischen Boarding und Abflug, die den Fluggästen eingeräumt werden sollte, den Flugverkehr erheblich stören würde. Letztlich müsste die Fluggesellschaft das selbst entscheiden. Einen generellen Anspruch könne es aber nicht geben.

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