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Umgang mit dem Chef: Neues Gesetz für Arbeitnehmer sorgt für Wirbel

In Belgien steht ein neues Gesetz in den Startlöchern, das es Arbeitnehmer:innen ermöglichen soll, ihren Feierabend wirklich zu genießen. Die Details.

Geschäftspartner:innen, die hinter einer Scheibe in einem Büro miteinander sprechen
Geschäftspartner:innen, die miteinander sprechen (Symbolbild) Foto: iStock / VioletaStoimenova
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Um 22 Uhr abends schnell noch mal eine Folie der Präsentation überarbeiten, weil der Chef es wünscht? Damit soll in Belgien bald Schluss sein!

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Bereits für nächsten Monat ist die Einführung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit im Feierabend angesetzt. Nachrichten von Chefs, die außerhalb der regulären Arbeitszeit eintreffen, dürfen von da an ignoriert werden.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Ein Ausnahme soll es einem Bericht von "Unilad" zufolge geben: Notfälle. "Außergewöhnliche und unvorhergesehene Umstände, die sofortiges Handeln erfordern und nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten können", heißt es in einer Aktennotiz von Vizepremierministerin Petra De Sutter dazu.

Was darunter fällt und was nicht, ist sicher eine Frage der Perspektive.

Angestrebter Mentalitätswechsel

Das Ziel des Gesetzes ist klar: Reduzierung von arbeitsbedingtem Stress und Burn-out-Prävention. Die Mentalität, dass man für die Arbeit alles stehen und liegen lässt, soll aufgebrochen werden.

Gerade in der Corona-Pandemie haben viele Menschen Schwierigkeiten damit, eine klare Grenze zwischen ihrem Job und ihrer Freizeit zu ziehen, weil sie dauerhaft im Homeoffice arbeiten.

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