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"Heidi“-Film an Karfreitag verboten - Grund macht sprachlos

Der Film "Heidi in den Bergen" darf an Karfreitag nicht gezeigt werden. Weitere 700 Titel stehen auf der verbotenen Liste.

Heidi in den Bergen
Heidi in den Bergen Foto: Imago / Kyodo News
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Karfreitag ist neben Allerheiligen und Totensonntag ein sogenannter "stiller Feiertag" - der auch Auswirkungen auf das Kinoprogramm hat.

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Denn an diesem Tag dürfen rund 700 Filme nicht gezeigt werden, weil sie das religiöse Befinden stören. Die Grundlage für die Liste ist die Feiertagsruhe (Artikel 140 des Grundgesetzes). Erstellt wurde sie von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).

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700 Filme auf der Liste

Die FSK entscheidet eigentlich, für welches Alter sich Filme, Serien und Spiele eignen. Zudem erstellt die Selbstkontrolle auch einen sogenannten Feiertagsindex.

Dort findet man unter anderem "Heidi in den Bergen" - den Kinderfilm von 1975. 2001 entschied die FSK, dass dieser Film das religiöse sittliche Empfinden störe.

Diese Filme stehen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, ebenfalls auf dem Feiertagsindex:

  • Ghostbusters (seit 1990)

  • A Nightmare on Elm Street (seit 2010)

  • Trafic von Jaques Tati (seit 2014)

  • Lotta zieht um (seit 1995)

  • Sunshine Reggae auf Ibiza (seit 1983)

  • Louis der Spagettikoch (seit 1981)

  • Piratensender Powerplay (seit 1981)

  • Das Leben des Brian (seit 1980)

  • Jackass – The Movie (seit 2003)

  • Top Gun (seit 1986)

Die Liste gilt jedoch lediglich für Kinos, wo sie tatsächlich nicht gezeigt werden dürfen. Für das Fernsehen oder die Streamingdienste gelten jedoch andere Regeln - da wird das Zeigen von "Heidi in den Bergen" nicht geahndet.

Nicht nur bestimmte Filme dürfen am Karfreitag nicht gezeigt werden - je nach Bundesland dürfen an stillen Feiertagen wie diesen auch keine Messen, sportliche Turniere, Zirkusse oder Märkte stattfinden.

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