Wissens-Update

Warum du mit dem Begriff "Grooming" extrem vorsichtig umgehen solltest

Die meisten werden "Grooming" als den englischen Begriff für (Körper-)Pflege kennen. Doch er trägt noch eine andere, kriminelle Bedeutung, der man sich unbedingt bewusst sein sollte.

Die zwei Bedeutungen von Grooming
Die zwei Bedeutungen von Grooming Foto: iStock / PeopleImages; sestovic
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Die Bedeutung von "Grooming" und "to groom"

Ist man kein Kriminologe, dafür aber jemand, der auf sein Aussehen achtet, dann kennt man den Begriff "Grooming" schlicht als "Pflege".

Die englischen Bezeichnungen "grooming" [hier klein geschrieben, weil konkret das englische Wort und nicht die verdeutschte Substantivierung gemeint ist] und "groom" kommen ursprünglich aus der Tier-, konkret: Pferdewelt. So bedeutet das Verb "to groom" "pflegen", "bürsten" oder "[ein Pferd] striegeln". Als Substantiv bedeutete es "Pferdepfleger" oder "Stallbursche" (übrigens auch "Bräutigam").

Abgeleitet davon bedeutet das Substantiv "grooming" also "Pflege", die allerdings nicht nur auf Tiere bezogen ist, sondern im heutigen Sprachgebrauch auch auf den Menschen.

Grooming als Verbrechen

Doch googelt man nach "Grooming", erlebt man eine böse Überraschung. Denn nicht die Pflege steht im Fokus, keine Hautcremes oder Bürsten, sondern eine Begriffserklärung, die "Grooming" als Teil der Pädokriminalität definiert.

Und tatsächlich wird sowohl im englisch- als auch deutschsprachigen Raum "Grooming" als die gezielte und durch Missbrauchsabsicht motivierte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen bezeichnet.

Cyber-Grooming

Im digitalen Zeitalter ist vor allem "Cyber-Grooming" ein Problem. Über Foren oder Social-Media-Plattformen schreiben die Groomer ihre minderjährigen Opfer an, um sie sexuell zu belästigen bzw. zu missbrauchen. Oftmals wird perfide anfangs ein harmloser Kontakt gesucht, sich über unschuldige und alltägliche Sachen ausgetauscht. Sobald genügend Vertrauen aufgebaut wurde, wird nach Fotos gefragt, schnell auch nach Nacktbildern und Ähnlichem.

Weitere Informationen zum Thema findest du hier.

Cyber-Grooming ist gemäß § 176 Absatz 4 Nummer 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Danach wird mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft, wer auf ein Kind mittels Schriften oder "Informations- oder Kommunikationstechnologie" einwirkt.