Strafzinsen rechtswidrig: Urteil lässt Bankkunden aufatmen
Wer spart, muss zahlen. Die Entscheidung eines Gerichts könnte diese Entwicklung jetzt stoppen.
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Wer etwas auf dem Bankkonto hat und das Geld sparen möchte, muss immer häufiger sogenannte Strafzinsen zahlen. Diese werden meist für Neukunden eingeführt und betragen 0,5 bis zu einem Prozent des Ersparten jährlich. Das Landgericht Düsseldorf trifft nun eine Entscheidung, die wegweisend sein könnte.
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Denn das Gericht erklärte die Negativzinsen der Volksbank Rhein-Lippe als nicht zulässig.
Gericht stoppt Strafzinsen
Bei mehr als 10.000 Euro auf dem Konto, wollte diese ein sogenanntes "Verwahrungsentgelt" von 0,5 Prozent berechnen. Dieser wird für das Geld berechnet, das über dem Freibetrag liegt.
Wenn also jemand 15.000 Euro auf dem Konto hat, muss das Verwahrentgelt für die 5.000 Euro gezahlt werden, da diese über dem Betrag von 10.000 Euro liegen. Somit müsste der Kunde 25 Euro für die "Verwahrung" zahlen.
Das Urteil in Düsseldorf wurde damit begründet, dass die Geldverwahrung ein fester Bestandteil eines Girokontos sei - wofür die Bank bereits Kontoführungsgebühren erhebe. Wer zusätzlich noch Negativzinsen verlange, würde von den Kunden und Kundinnen der Bank zwei Leistungen für eine Arbeit verlangen, was nicht zulässig sei.
Grundsätzliche Frage
Negativzinsen sind in Deutschland mittlerweile zur Norm geworden. Laut den Daten des Vergleichsportals Verivox erheben mindestens 423 Banken Strafzinsen auf Erspartes. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale, der diese Frage grundsätzlich klären wollte.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, beide Seiten haben Berufung eingelegt. Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass ein Landesgericht die Strafzinsen einer Bank verbietet. 2021 stoppte das Gericht Berlin bereits die Strafzinsen der Sparda-Bank.
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