Wegen Diskriminierung: Deutsche Bahn verliert brisanten Gerichtsprozess
Die Deutsche Bahn verliert einen brisanten Gerichtsprozess und muss ihr Buchungsverfahren anpassen - sonst drohen hohe Strafen. Die Details.
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Wer Fahrkarten bei der Deutschen Bahn kauft, muss auch seinen Namen angeben. Bevor man diesen eingibt, wird man aufgefordert, eine der zwei Optionen auszuwählen. Entweder "Herr" oder "Frau" sonst kann man die Buchung nicht fortsetzen, da "verpflichtende Angaben" fehlen.
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Non-binäre Personen, die sich weder als weiblich noch als männlich identifizieren, werden bei diesen Auswahl-Möglichkeiten nicht repräsentiert. Auch in persönlichen Anschreiben werden sie als "Herr" oder "Frau" bezeichnet.
Bahn verliert vor Gericht
René-Rain Hornstein hat die Deutsche Bahn genau deswegen verklagt. Am Dienstag, dem 21.06.22, hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main Hornstein recht gegeben. Ab 2023 darf es beim Buchungsprozess nicht mehr nur die begrenzte Auswahl zwischen "Herr" und "Frau" geben. Entweder man verzichtet ganz auf die Anrede oder man bietet weitere Formen an.
Schon jetzt muss die Bahn bei ausgestellten Fahrkarten, persönlichen Schreiben und Werbung wie gespeicherten Daten handeln. Eine Übergangsfrist wurde abgelehnt. Der Hintergrund: Das Landgericht forderte bereits Ende 2020 eine Ergänzung der Geschlechtsangabe. Nun sei das Urteil nicht mehr anfechtbar.
Die Bahn hatte zuvor einen Vergleich angefragt und erklärt, dass sie Holstein bei einer Übergangszeit bis 2023 eine Bahn Card 100 geben würde. Holstein lehnte ab und erhält nun eine Entschädigung von 1.000 Euro. Er erklärte vor Gericht, dass es ihm vor allem ums Prinzip ginge.
Für jeden Verstoß gegen das Urteil wird die Bahn nun 250.000 Euro zahlen müssen.
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