Bis zu 10.000 Euro Strafe: DIESE Verkleidungen sind an Karneval verboten
An den Karnevalstagen ist zwar vieles erlaubt, aber eben nicht alles - und das macht auch vor den Kostümierungen nicht Halt.
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Tatsächlich gibt es hinsichtlich der Karnevalsverkleidungen diverse Verbote, die bei Nichteinhaltung richtig teuer werden können.
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Die Bußgelder reichen in diesem Bereich bis zu 10.000 Euro. Also Achtung, ihr Jecken! Wir sagen euch, welche Verkleidung lieber im Schrank bleiben sollte.
Welche Verkleidungen sind an Karneval verboten?
Verboten ist zum Beispiel alles, was nach Uniformen öffentlicher Behörden und Organisationen in Deutschland aussieht - also Polizei, Feuerwehr, SEK & Co.
Zumindest muss bei Kostümierungen dieser Art immer klar erkennbar sein, dass es sich nicht um eine echte Uniform handelt, um im Zweifelsfall Verwechslungen mit echten Beamten und Sicherheitsbeauftragten zu vermeiden.
Natürlich gilt dies auch umgekehrt, denn ein Polizist ist beispielsweise ebenfalls verpflichtet, seine Uniform abzulegen, bevor er sich ins Karnevalsgetümmel stürzt.
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Auch diverse symbolträchtige Kennzeichen, wie Hakenkreuz, Siegrune oder in bestimmten Kontexten auch das Keltenkreuz sowie die Triskele sind in hierzulande verboten. Dabei ist es auch egal, ob die Träger:innen glaubhaft versichern, das dahinterstehende Gedankengut nicht zu teilen.
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Wenn zudem Schwerter, Degen, Pistolen und Maschinengewehre als unechte Waffen im Karnevalseinsatz sind, diese jedoch echten Waffen zu sehr ähneln - also als sogenannte "Anscheinswaffen" durchgehen - sind diese ebenfalls an den "tollen Tagen" verboten.
Bei Zuwiderhandlung riskiert man eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, wie Stern.de berichtet.