News

Änderung des Rundfunkbeitrags: Neue Strafgebühr gilt!

Eine Verfahrensänderung beim Beitragsservice könnte dafür sorgen, dass eine Menge Menschen zukünftig Strafzahlungen tätigen müssen. Die Details.

Brief und Überweisungsträger zum Rundfunkbeitrag
Brief und Überweisungsträger zum Rundfunkbeitrag (Symbolbild) Foto: IMAGO / Shotshop
Auf Pinterest merken

Die meisten Menschen zahlen den Beitragsservice vierteljährlich - einige per Lastschrift, andere per Überweisung. Letztere erhielten bislang vier Zahlungserinnerungen pro Jahr, damit sie nicht vergessen, den Überweisungsträger einzuschmeißen.

Auch interessant:

Damit ist bereits seit Anfang 2022 Schluss. Laut einem Bericht des "Merkur" gibt es ab sofort nur noch eine Mitteilung, auf der alle vier Zahlungstermine vermerkt sind.

Achtung, Versäumniszuschlag!

Warum? Um den Betrieb effizienter (weniger Verwaltungsarbeit) und kostengünstiger (weniger Portokosten) zu gestalten, lässt der Beitragsservice verlauten.

Durch die Änderung steigt jedoch die Gefahr, dass die ein oder andere Zahlung vergessen wird. Wer die vierwöchige Frist verpasst, muss einen Versäumniszuschlag von einem Prozent bzw. mindestens acht Euro zahlen.

Im Fall einer Mahnung kommen dann noch die Rücklastschriftgebühren der jeweiligen Bank obendrauf.

Beitragsservice empfiehlt Lastschriftverfahren

Der Beitragsservice rät generell dazu, ein SEPA-Mandat zu erteilen: "Das Lastschriftverfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungsweise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen."

Wer dennoch weiterhin die fälligen Beiträge selbst überweisen möchte, sollte sich die Termine am besten direkt in den Kalender eintragen!

*Affiliate-Link

Weitere spannende Themen:

Video Platzhalter
Video: Glutamat