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Wegen Feigheit im Dienst: Polizistinnen vor Gericht

In Nordrhein-Westfalen müssen sich aktuell zwei Polizistinnen vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Flucht vom Tatort.

Polizistin von hinten
In NRW müssen sich zwei Polizistinnen wegen "versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen" verantworten (Themenbild) Foto: iStock/Stadtratte
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Im nordrhein-westfälischen Gevelsberg kam es 2020 zu einer folgenschweren Verkehrskontrolle. Am 5. Mai wurde dort Vitalij K. wegen seines auffälligen Fahrverhaltens von Polizeibeamten gestoppt.

Da der Fahrer offensichtlich unter Drogen stand, ordneten die Beamten vor Ort eine Urinprobe an – dann eskalierte die Situation.

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Wegen Feigheit im Dienst: Polizistinnen in NRW vor Gericht

Zur gleichen Zeit fuhren die beiden Polizistinnen Nadine A. und Patricia B. mit ihrem Streifenwagen zufällig am Tatort vorbei und wurden per Handzeichen von ihren Kollegen angewiesen, bei der Kontrolle zu helfen.

Bei der Überprüfung der Personendaten fiel dann auf, dass Vitalij K. nicht nur keine Fahrerlaubnis, sondern auch noch per Haftbefehl gesucht wurde. Der 37-Jährige bemerkte seine ausweglose Situation, schüttete den Inhalt des Urinbechers auf einen der Polizisten, rannte zu seinem Wagen – und zog dort eine Schusswaffe.

Der Gesuchte eröffnete sofort das Feuer auf die Beamten und traf einen Beamten in den Oberbauch – der Polizist überlebte nur, weil er eine schusssichere Weste trug. 

Nadine A. und Patricia B. jedoch unterstützten ihre Kollegen nicht, sondern versteckten sich aufgrund des Schusswechsels zunächst – bevor sie davonrannten, wie heute.at berichtet.

Der Oberstaatsanwalt wirft den beiden Polizistinnen zudem vor, ihren Streifenwagen nebst Maschinenpistole ohne Absicherung stehengelassen zu haben.

Auf der Flucht hielten Nadine A. und Patricia B. einen Wagen an, um sich zügig vom Tatort zu entfernen.

Den anderen Polizisten gelang es schließlich Vitalij K. festzunehmen, erst dann tauchten Nadine A. und Patricia B. wieder auf, um "sich an den Absperrmaßnahmen" zu beteiligen.

Beide müssen sich nun wegen "versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen" vor Gericht verantworten.

Patricia B. soll ihre Flucht mit folgenden Worten begründet haben: "Wir hatten Angst“.

Die beiden Frauen wurden vorerst in den Innendienst versetzt. Bei einer Verurteilung droht ihnen neben der Kündigung aus dem Polizeidienst auch der Verlust ihres Beamtenstatus.