Prostituiertenschutzgesetz

Seit dem 1. Juli: Ab sofort sind Kondome Pflicht!

Die Kunden von Prostituierten müssen seit dem 1. Juli ein Kondom beim Geschlechtsverkehr benutzen.

Prostituiertenschutzgesetz: Ab dem 1. Juli 2017 gilt eine Kondompflicht beim Besuch einer Prostituierten
Kondompflicht ab dem 1. Juli 2017: Das sagt das neu in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz Foto: iStock/CatLane
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Dies diktiert ein Paragraph des neu in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz.

Ziel des Gesetztes ist es, die Situation der Prostituierten zu verbessern und sie besser vor Ausbeutung und Gewalt, Menschenhandel und Zuhälterei zu schützen.

Dies soll mit folgenden verbindliche Auflagen gewährleistet werden:

Anmeldepflicht: Wer als Prostituierte arbeiten möchte, muss das vor der Tätigkeitsaufnahmebei der zuständigen Behörde persönlich anmelden und zwei Passfotos abgeben. Die Anmeldebescheinigung mit Foto muss während der Ausübung der Tätigkeit immer mit sich geführt werden.

Erlaubnispflicht: Um ein Prostitutionsgewerbe zu betreiben, muss man bei den zuständigen Behörden eine entsprechende Erlaubnis einholen. Diese wird nur befristet erteilt und gegebenenfalls auf Antrag verlängert. 

Beratung: Während der Anmeldung muss ein Beratungsgespräch geführt werden. In dessen Rahmen werden die Prostituierten unter anderem über gesundheitliche Beratung, soziale Absicherungsmöglichkeiten und bestehende Steuerpflichten informiert.