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Energiepreisbremse: SO kommst du jetzt an dein Geld!

Im März 2023 tritt endlich die Energiepreisbremse in Kraft - und die finanziellen Entlastungen werden ausgezahlt.

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Die Energiepreisbremse ist endlich da (Themenbild) Foto: iStock/adventtr
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Es ist soweit, die Energiepreisbremse greift. Das heißt übersetzt: Es gibt Geld zurück!

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Ab 1. März 2023 werden die Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme ausgezahlt. Diese finanzielle Entlastung gilt rückwirkend für Januar und Februar 2023.

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Energiepreisbremse: Was muss ich tun um das Geld zu bekommen?

Und das Beste ist: Um das Geld zu erhalten, müsst ihr nicht aktiv werden, denn ausgezahlt werden die Beträge von den Energieversorgern. Die Auszahlung erfolgt also entweder über den Vermieter durch die Betriebskostenabrechnung oder eben direkt über den jeweiligen Energieversorger.

Allerdings gilt es zu beachten, dass die Entlastungen pro Bundesland unterschiedlich ausfallen.

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Wie Zeit Online berichtet, wird eine Musterfamilie im Bundesschnitt in diesem Jahr um rund 216 Euro bei Strom und um rund 718 Euro bei Gas entlastet. Dies hat das Vergleichsportal Verivox errechnet.

Die Bundesregierung teilt überdies mit, dass weitere Hilfen in Aussicht gestellt werden:

Was passiert, wenn ich die Energiekosten nicht sofort bezahlen kann?

Die Bundesregierung hat geregelt, dass betroffene Kundinnen und Kunden mit den Energieanbietern leichter eine Abwendungsvereinbarung schließen können, damit diese auf eine Energiesperre verzichten. Die Energieanbieter müssen Kundinnen und Kunden nun bereits mit der Ankündigung einer Sperre auf mögliche Ratenzahlungen hinweisen. Der Rückzahlungszeitraum bei Rückständen von mehr als 300 Euro muss in der Regel zwölf bis 24 Monate betragen.

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Gibt es besondere Unterstützung für Härtefälle?

Ja, Bund und Länder treffen Härtefallregelungen für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, für soziale Träger, Kultur- und Forschungseinrichtungen, für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Der Bund stellt für Härtefallhilfen insgesamt zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit.

Warum sind Preisbremsen für Strom und Gas notwendig?

Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen 2023 mit Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden: Sie können eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen.

Die Bundesregierung greift für die Preisbremsen die Vorschläge der unabhängigen „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ auf.

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