News-Update

Wegen rassistischer Äußerungen: Berufsverbot für AfD-Politiker

Nach einigen rassistischen Äußerungen darf AfD-Politiker Thomas Seitz nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten.

Thomas Seitz
Thomas Seitz Foto: IMAGO / Future Image

Das Land Baden-Württemberg hatte Seitz bereits 2018 aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Ein Gericht hat diese Entscheidung nun bestätigt.

Die Begründung: Seitz habe die Grenzen der Meinungsfreiheit mehrfach überschritten.

Thomas Seitz darf nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten

Dabei ist Seitz wiederholt durch rassistische und die Justiz verächtlich machende Äußerungen negativ aufgefallen.

Seitz war vor dem jetzigen Urteilsspruch gegen die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg zuvor in Berufung gegangen, doch der Dienstgerichtshof am Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart bestätigte das erstinstanzliche Urteil, wie der Spiegel berichtet.

Aber was ist eigentlich passiert?

Thomas Seitz hat als verbeamteter Staatsanwalt durch Internetveröffentlichungen in besonders schwerwiegender Weise "kontinuierlich beamtenrechtliche Kernpflichten, insbesondere die Pflichten zur Verfassungstreue sowie zu Neutralität und Mäßigung" verletzt, so die Richter.

Dabei hat er vor allem gegen Einwanderer und den Islam gehetzt und der deutschen Justiz die Legitimation abgesprochen.

In diesem Kontext fielen von Seitz Begriffe wie "Invasion" und "Gesinnungsjustiz". Seitz verstieß mit seinem Verhalten gegen die durch Grundgesetz und europäische Menschenrechtskonvention garantierten Grenzen der Meinungsfreiheit.

Die erzwungene Beendigung des Beamtenverhältnisses sei "unumgänglich", so das Gericht. Revision wurde nicht zugelassen.

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