Wegen Anteckungsgefahr: NRW entlässt Häftlinge
Die Coronakrise erfordert ungewöhnliche Herangehensweisen. Der nordrhein-westfälische Justizminister setzt Häftlinge auf freien Fuß, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

NRW entlässt Häftlinge
In einem Erlass hat der Justizminister Nordrhein-Westfallens Peter Biesenbach (CDU) die Leiter von Justizvollzugsanstalten angewiesen, Kurzzeit-Häftlinge, die nur noch eine Haftstrafe von höchstens 18 Monaten zu verbüßen haben, freizulassen.
Der Erlass betrifft Häftlinge, die ohnehin bis zum 20. Juli entlassen worden wären, sowie Personen, die eine Erstfreiheitsstrafe absitzen, weil sie Geldbußen nicht zahlen konnten. Sexualstraftäter sind von dieser Regelung ausgenommen, schreibt Fokus.
Wegen Ansteckungsgefahr
Ziel dieser ungewöhnlichen Maßnahme ist es, die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern. Biesenbach weist aber darauf hin, dass es keinerlei "Corona-Rabatte für Straftäter" gäbe. "Die Justiz erfüllt auch in Corona-Zeiten ihre Aufgabe und hält den Kernbereich des Rechtsstaates aufrecht."
Bisher sind keine Corona-Fälle in den JVAs in Nordrhein-Westfallen bekannt.
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Lob, aber auch Kritik
Lob für Biesenbachs Erlass kommt von Ulrich Biermann, Landesvorsitzender des Bundes für Strafvollzugsbedienstete Deutschlands: "Der zwischenzeitlich verhängte Vollstreckungsstopp für Ersatzfreiheitsstrafen und kurze Freiheitsstrafen ist sicher hilfreich. Auf diese Weise wird Platz geschaffen, damit Zugänge und Verdachtsfälle in den Einrichtungen isoliert werden können."
Gleichzeitig kritisiert Biermann die mangelhafte Ausstattung mit Schutzmasken und –kleidung unter den JVA-Mitarbeitern. Daraufhin versicherte Biesenbach, dass entsprechende Schutzausrüstung bereits bestellt, aber noch nicht angekommen sei.