Corona

Riesen-Verwirrung: RKI verändert Genesenen-Status erneut

Die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats sorgte jüngst immer wieder für Aufregung. Jetzt wird die Dauer erneut verändert. Die Details.

Lothar Wieler
RKI-Chef Lothar Wieler (Themenbild) Foto: IMAGO / Jens Schicke

Während die Europäische Union die Gültigkeit des Genesenen-Status bis zu sechs Monate nach der Infektion empfiehlt, stellte sich das RKI als auch das Gesundheitsministerium geführt von Karl Lauterbach gegen diesen Beschluss - wir berichteten.

Auch interessant:

Das RKI bekam im Januar 2022 die Kompetenz um über den Genesenen-Status zu entscheiden und verkürzte die Gültigkeit des Zertifikats quasi über Nacht auf drei Monate. Ein Kommunikationsdebakel, für den sich Lauterbach entschuldigen musste.

RKI verlängert Genesenen-Status

Der SPD-Politiker stünde zwar hinter den Beschluss, wusste aber nichts davon, dass das RKI diesen sofort umsetzen wolle. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass "mehr als drei Monate nach einer Infektion kein ausreichender Schutz mehr besteht".

Eine Entscheidung, die gleich auf mehreren Seiten auf Unmut stieß - zu den prominenten Kritikern gehören Markus Söder und Christian Lindner.

Nun hat das RKI sich entschieden, den Genesenen-Status wieder zu verlängern - jedoch mit Einschränkungen. Auf der Homepage des Instituts heißt es seit Kurzem, dass die verkürzte Gültigkeit des Zertifikats auf drei Monate "ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen" betreffe.

Wer sich also infiziert hat und vor oder nach der Infektion geimpft war, genießt den Genesenen-Status von sechs Monaten.

Genesenen-Status: So wird kontrolliert

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, kann diese Einschränkung allerdings nicht auf dem Genesenen-Zertifikat abgebildet werden, weshalb die Neuregelung an Deutschlands Apotheken derzeit für Verwirrung sorgt. Das bedeutet, dass alle ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von sechs Monaten ausgestellt bekommen.

Bei Zutritt nach 3G, 2G oder 2G-Plus Regel muss jedoch zusätzlich das Impfzertifikat vorgelegt werden. Kann man dieses nicht vorzeigen und ist die Erkrankung mehr als 90 Tage her, kann man dennoch abgewiesen werden.

Zusammengefasst: Wer geimpft und genesenen ist, hat ein Genesenen-Zertifikat, das sechs Monate gültig ist. Wer nur genesen und nicht geimpft ist, genießt den Genesenen-Status nur drei Monate lang.

*Affiliate Link

Weitere spannende Themen:

JW Video Platzhalter
Zustimmen & weiterlesen
Um diese Story zu erzählen, hat unsere Redaktion ein Video ausgewählt, das an dieser Stelle den Artikel ergänzt.

Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.

Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.