Jetzt also doch

Urteil: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig

Youtube sei Dank kennt man die Aufnahmen aus Russland. Spektakuläre Unfälle und spektakulär dämliche Fahrweisen. Würde einem die Versicherung nicht glauben, hätte man es nicht via Dashcam aufgezeichnet.

Dashcam
Dashcam Foto: © iStock/mari_art

Drüben bei Putin sind die kleinen Aufzeichnungsgeräte also pure Überlebenshilfe. Und hierzulande? Waren Aufnahmen, die mit sogenannten Dashcams gemacht wurden bis vor kurzem nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen.

Im Gegenteil: Jeder, der solche Aufnahmen zuließ, lief Gefahr wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz selbst angeklagt zu werden. Jetzt aber gibt es ein richtungsweisendes Urteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Nach wie vor verstießen zwar derart getätigte Aufnahmen gegen das geltende deutsche Datenschutzrecht, jedoch sei dies vor Gericht nachrangig zu behandeln, da ja von allen Beteiligten ohnehin Angaben zur Person gemacht werden müssten.

In einem Satz zusammengefasst: Daueraufnahmen von Dashcams bleiben illegal (Datenschutz!), können im Einzelfall nach Abwägung aber gerichtsrelevant sein.

Urteilsauslösend war ein Fall in Magdeburg, als sich zwei Linksabbieger, jeder zunächst auf seiner eigenen Spur, etwas zu nahe kamen. Der Kläger wollte nun mit seinen Videoaufzeichnungen belegen, dass der Unfallgegner von seiner Spur abgewichen sei.

Dies wurde ihm in der Vorinstanz jedoch zunächst verwehrt. Der Bundesgerichtshof hat einer solchen Beweisführung nun zugestimmt.