Todesangst: Polizistinnen flüchten vom Tatort - werden bestraft
Zwei Polizistinnen flüchten aus Todesangst vom Tatort - und werden genau dafür nun bestraft.
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Zwei Polizistinnen sind im letzten Jahr von einem Tatort in NRW geflohen, weil es eine Schießerei gab und beide Todesangst hatten, wir berichteten.
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Nun hat das Amtsgericht Schwelm bei Hagen ein Urteil in der Causa gefällt.
Hagen: Polizistinnen flüchten vom Tatort - werden bestraft
Die Richter folgten bei ihrem Urteilsspruch dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die den zwei Polizistinnen gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassung vorgeworfen hatte.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird den beiden Polizistinnen ihr Beamtenstatus entzogen - was dazu führt, dass sie zwangsläufig aus dem Polizeidienst ausscheiden müssen.
Rückblick: Im Mai 2020 waren die beiden Beamtinnen mit ihrem Streifenwagen dabei, als Kollegen eine Verkehrskontrolle durchführten, die bald komplett eskalierte und in eine wilde Schießerei ausartete. Doch anstatt die Kollegen zu unterstützen, flohen die beiden vom Tatort. Das Gericht hatte dazu u. a. festgestellt, dass die Ausrüstung der Polizistinnen ausreichend war, um den Kollegen vor Ort Deckung zu geben.
Die Frauen waren vor Gericht geständig, gaben jedoch auch an, dass sie in Todesangst gehandelt hätten - und Verstärkung organisieren wollten. Die Richter konnten zwar die Furcht der beiden Frauen nachvollziehen, allerdings hätten sie in ihrer Rolle als Polizeibeamtinnen anders handeln müssen.
Einer der beiden Verteidiger kündigte daraufhin an, in Berufung gehen zu wollen, wie die Zeit berichtet.
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