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Streit um Logo: Chanel verliert vor Gericht gegen Huawei

Das Modelabel Chanel hat einen Gerichtsstreit mit dem chinesischen Technologieunternehmen Huawei hinsichtlich seines berühmten Logos verloren.

Logos von Huawei und Chanel
Chanel und Huawei haben einen Rechtsstreit um ihre Logos geführt Foto: Huawei/Chanel
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Die EU-Richter entschieden zugunsten von Huawei, das eine EU-weite Marke für ein Logo beantragt hatte, das es verwenden wollte, aber das berühmte Modehaus sagte, es sei dem seinigen zu ähnlich, wie BBC News berichtet.

Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am 21. April 2021, dass die Logos zwar einige Ähnlichkeiten aufweisen, ihre visuellen Unterschiede aber "signifikant sind".

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Chanel verliert Logo-Streit gegen Huawei

Das Gericht befand, dass das Logo von Chanel mehr abgerundete Kurven und dickere Linien habe. Das chinesische Technologieunternehmen hatte 2017 EU-Markenschutz für ein Logo beantragt, das es für Computer-Hardware verwenden wollte.

Die französische Firma Chanel hatte sich dagegen gewehrt und argumentiert, dass die beiden vertikalen, ineinander verschlungenen Halbkreise ihrem geschützten Logo, das sie für den Verkauf von Make-up, Parfüm, Kleidung und Accessoires verwendet, zu ähnlich sehen.

Vor zwei Jahren wies das EU-Amt für geistiges Eigentum den Einspruch von Chanel mit der Begründung zurück, es bestehe keine Ähnlichkeit und die Öffentlichkeit werde die beiden Marken wahrscheinlich nicht verwechseln.

Chanel focht daraufhin die Entscheidung vor Gericht an, das die Berufung dann am Mittwoch zurückwies.

"Die streitigen Bildmarken sind nicht ähnlich. Die Marken sind so zu vergleichen, wie sie angemeldet und eingetragen wurden, ohne ihre Ausrichtung zu verändern", so die Richter.

"Insbesondere weisen die Marken von Chanel mehr abgerundete Kurven, dickere Linien und eine horizontale Ausrichtung auf, während die Ausrichtung der Huawei-Marke vertikal ist. Daher kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Marken unterschiedlich sind."

Auch gegen die jüngste Entscheidung kann vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt werden.

Chanel lehnte es übrigens ab, das Urteil zu kommentieren.