News-Update

Spektakuläres Urteil: Bankkunden bekommen Geld zurück

Der Bundesgerichtshof hat ein genauso wegweisendes wie spektakuläres Urteil gefällt, welches alle Bankkunden hierzulande erfreuen wird.

Sparkassen-Schild
Gute Nachrichten für alle Bankkunden (Symbolfoto) Foto: iStock/delectus

Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe hat nämlich vor einigen Tagen entschieden, dass annähernd alle Gebührenerhöhungen der Banken und Sparkassen rechtswidrig sind. Kurzum: Es gibt für alle Bankkunden Geld zurück!

JW Video Platzhalter
Zustimmen & weiterlesen
Um diese Story zu erzählen, hat unsere Redaktion ein Video ausgewählt, das an dieser Stelle den Artikel ergänzt.

Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.

Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Spektakuläres Urteil: Bankkunden bekommen Geld zurück

Bislang mussten Banken und Sparkassen ihre Kunden zwei Monate im Voraus über Änderungen der Gebühren oder Geschäftsbedingungen informieren. Wenn der Kunde kein Einspruch eingelegt hatte, galten die Änderungen als akzeptiert.

Genau diese Praxis bewertet der Bundesgerichtshof nun als rechtswidrig, womit fast alle Gebührenerhöhungen von Banken und Sparkassen unwirksam sind, wie der Merkur berichtet.

Sprich: Jeder Kunde muss genau den Preis zahlen, der ihm bei der Kontoeröffnung genannt wurde.

Die Bankhäuser und Sparkassen sind nun angehalten, alle auf unwirksame Erhöhungen entfallende Zahlungen plus Zinsen zu erstatten – und zwar rückwirkend bis zum 1. Januar 2018. Die Zahlungen vor 2018 sind verjährt.

Tatsächlich können dabei für einzelne Kunden Rückbestattungsbeträge im dreistelligen Bereich zusammenkommen.

Kümmern muss man sich darum allerdings selber. Jeder Kunde muss sein Recht geltend machen und eine Erstattung zu viel bezahlter Kontoführungsgebühren eigenständig zurückzufordern.

Eine Mustervorlage zur Rückerstattungsforderung findet ihr übrigens hier!