Spektakuläres Gerichtsurteil: Geld zurück für Mobilfunk-Kunden!
Ein spektakuläres Urteil des Düsseldorfer Landgerichts macht nun Mobilfunkanbieter nervös - denn Kunden können ihr Geld zurückfordern.
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Aktuell geht es in erster Linie um Kunden des Mobilfunkanbieters Vodafone, die aufgrund des jetzt ergangenen Urteils zu hohe Gebühren zurückfordern können.
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Dies gilt für Vodafone-Kunden, die in letzter Zeit Rücklastschrift- und Mahnpauschalen an den Provider zahlen mussten.
Geld zurück für Vodafone-Kunden
Das Düsseldorfer Gericht erklärte genau diese Rücklastschrift- und Mahnpauschalen nun für unwirksam. Die betroffenen Kunden können die gezahlten Beträge zurückfordern.
Geklagt hatte der Deutsche Verbraucherschutzverein, dem aufgefallen war, dass Vodafone-Kunden bereits seit Längerem eine mit 4,50 Euro zu hoch angesetzte Rücklastschriftpauschale sowie eine Pauschale von 2,80 Euro im Falle einer Mahnung zahlen mussten.
Diese Gebühren wurden zudem nicht nur für Vodafone-Produkte erhoben, sondern auch im Zuge von Discounter-Angeboten wie SIMon, fyve und Co.
Noch ist nicht klar, ob Vodafone gegen das Urteil Revision einlegt, Betroffene sollen trotzdem schon jetzt entsprechende Rückforderungsansprüche geltend machen - ansonsten kann es zu einer Verjährung der Ansprüche kommen, wie Focus berichtet.
Es gilt eine Frist von drei Jahren bis zum Ende des Kalenderjahres. Heißt: Bis Ende 2021 können noch rückwirkend Ansprüche aus 2018 geltend gemacht werden.
Hier bekommt ihr das Musterschreiben des Deutschen Verbraucherschutzvereins.
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