Reise-Update

An Ostern verreisen: DIESE Möglichkeiten gibt es trotz Corona-Maßnahmen

An Ostern 2021 sollen die Menschen in Deutschland nach Möglichkeit zu Hause bleiben, wer allerdings verreisen möchte, kann dies auch tun. Wir sagen, was man wissen muss.

Ostern-Schild
Reisen an Ostern 2021 werden stark eingeschränkt (Symbolfoto) Foto: iStock/Astrid860

Reisen zu Ostern 2021

Nach dem Willen der politischen Entscheidungsträger soll das öffentliche Leben zwischen dem 1. und 5. April 2021 herunter gefahren werden und die Menschen in Deutschland nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Das hat gute Gründe, denn die Neuinfektionen mit dem Corona-Virus steigen weiter, auch weil sich die hoch ansteckende britische Variante weiter hierzulande ausbreitet.

Doch auch wenn das Reisen möglichst unterbunden werden soll, gibt es legale "Schlupflöcher" in dem jüngst verabschiedeten Maßnahmen-Paket.

Übernachtungen nur in Sonderfällen erlaubt

Das Reisen durch Deutschland bleibt erlaubt, allerdings sind die touristischen Unterkünfte wie Hotels oder Ferienwohnungen in allen Bundesländern geschlossen. Übernachtungen sind nur in Sonderfällen gestattet, beispielsweise wenn man beruflich unterwegs ist.

Wer also dennoch verreist, wird bei Verwandten oder Freunden unterkommen müssen – und hier gelten strikte Kontaktbeschränkungen.

Es gilt: Ein Haushalt darf mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt zusammenkommen.

Trick mit der Ferienwohnung oder dem Campingplatz

Einen Trick, um doch richtig verreisen zu können über die Osterfeiertage 2021 ist der folgende (dafür muss man allerdings bereits die Voraussetzungen im Vorfeld geschaffen haben): Wer eine Ferienwohnung als Zweitwohnung angemeldet oder einen Campingwagen dauerhaft angemietet hat, darf diese/-n auch Ostern 2021 ansteuern.

Übrigens: Auch Tagesausflüge bleiben grundsätzlich erlaubt.

Generell gilt: Es gibt kein Reiseverbot! Jeder Bundesbürger darf auch nach Mallorca reisen, die Quarantänepflicht bei Rückkehr von der Baleareninsel wurde nicht erneut eingeführt.

Wer jedoch in ein Corona-Risikogebiet reist, unterwirft sich damit bei Rückkehr der Quarantänepflicht.