Post muss zahlen: 18.000 Euro Schadensersatz für verspäteten Brief
Weil die Deutsche Post einen Brief trotz Zuschlag für eine Expresslieferung nicht rechtzeitig zustellte, wird's nun teuer.

18.000 Euro Schadenersatz
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden: 18.000 Euro muss die Deutsche Post an eine Frau aus Bayern zahlen, die auf Schadenersatz für eine nicht rechtzeitig zugestellte Lieferung geklagt hatte.
Das Bonner Landgericht sprach ihr diesen in einem Urteil bereits zu (Az.: 3 U 225/19).
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Hintergrund des Urteils
Wie kam es dazu? Die Frau wollte bei ihrem Arbeitgeber einem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge im Jahr 2017 "Ansprüche von mehr als 20.000 Euro für Urlaub geltend machen, den sie wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht hatte nehmen können".
Diese Ansprüche musste sie bis zum Freitag, den 30. September 2017, schriftlich anmelden. Einen Tag vorher gab sie den entsprechenden Brief bei der Post ab, wo sie die Versandmethode "Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagszustellung" für 23,80 Euro wählte.
Keine Ausreden
Der Brief kam dann allerdings erst am 4. Oktober beim Arbeitgeber der Frau an. Dieser wies in der Folge die Ansprüche der Frau mit Verweis auf die Frist zurück. Daraufhin verklagte die Frau die Deutsche Post.
Die Argumentation der Post, dass der Zusteller den Brief nicht habe zustellen können, weil der Briefkasten des Arbeitgebers nicht beschriftet gewesen sei, ließen die Gerichte nicht gelten. Er hätte an der rund um die Uhr besetzten Pforte nachfragen müssen.