News-Update Pornodrehs in Mietwohnungen kein Kündigungsgrund
Der Dreh eines Pornos in den eigenen vier Wänden ist kein Kündigungsgrund bezüglich des Mietverhältnisses.

Pornodrehs in Mietwohnungen kein Kündigungsgrund
Gemeinhin gefällt es vielen Vermietern nicht, wenn in ihren Wohnungen Pornos gedreht werden. Allerdings dürfen sie den Mietern nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen nicht kündigen.
Die Bedingungen
Mieter mit Hang zum Pornodreh müssen sich allerdings an Bedingungen halten, damit ihr Wohnverhältnis nicht gekündigt werden darf, denn die Dreharbeiten dürfen "keine Außenwirkung entfalten".
Paar hatte geklagt
In Lüdinghausen wurde der Fall eines Paares verhandelt, die in ihrer Mietwohnung Pornos drehten. Die Filme wurden im Internet vermarktet. Einige Sequenzen spielten auf dem Balkon sowie im Treppenhaus. Die Vermieterin kündigte dem Paar, dieses zog vor Gericht.
Kündigung rechtswidrig
Vor Gericht bekam das Paar Recht, weil die Herstellung von pornografischen Videoclips keine Nutzung darstellt, die über den Wohngebrauch hinausgehe, so die Begründung von Justitia. Die Dreharbeiten im Treppenhaus hätten allerdings von Rechtswegen eine Abmahnung zur Folge haben können.
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