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Per Anordnung: Gericht kippt umstrittene Maskenpflicht

Gerichte und ihre Richter sind in ihrer Urteilsfindung in Deutschland frei und unabhängig vom Staat. Manchmal geht es aber trotzdem hoch her. So wie jetzt.

Mundschutzmasken
Beschäftigen die Gerichte: Mundschutzmasken Foto: Getty Images / Tom Pennington

Gerichten streiten um Maskenpflicht

Masken tragen, ja oder nein? Querdenker sagen natürlich "Nein", schließlich findet die Pandemie in ihren Köpfen nicht statt. Als kürzlich ein Familienrichter entschied, zwei Schulkinder von der Makenpflicht zu befreien, war der Jubel in jenem Lager natürlich entsprechend groß.

Aber auch verfrüht. Ein übergeordnetes Gericht kassierte das Urteil wieder, wie ntv berichtet, und jetzt hat der Wirbel um die Causa Mundschutzmaske offensichtlich ihren Höhepunkt erreicht. Denn: Direkt nach dem Urteil des Familienrichters ist die Verblüffung ob dessen Entscheidungsfindung groß. Andere Juristn wundern sich, erste Anzeigen gegen besagten Richter gehen ein.

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Überschreitung der Kompetenzen

Zuallererst ist es eine Frage der Zuständigkeiten. Nach Ansicht des nun eingeschrittenen Verwaltungsgerichtes hatte das Familiengericht gar nicht die Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen.

Mit anderen Worten: eigene Kompetenzen überschritten, Urteil daher ungültig. Die ganze Sache ist beileibe keine Lappalie. Aktuell prüft sogar die Staatsanwaltschaft Erfurt, ob sie nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Familienrichter Ermittlungen aufnimmt.

Netz aus Querdenker-Richtern?

Dabei ist dessen Urteil gegen die Maskenpflicht beileibe kein Einzelfall. Bundesweit hat es bereits hunderte ähnliche Verfahren gegeben, was den Verdacht nährt, es könne ein gewisses System dahinter stecken und möglicherweise gebe es viele Richter, die insgeheim mit den Querdenkern sympathisieren.

Das Verwaltungsgericht hat nun ein Zeichen gesetzt, denn es sieht in der Maksenpflicht "eine geeignete als auch erforderliche Maßnahme", die Ausbreitung des Coronavirus möglichst effektiv zu verhindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.