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"Original Hitlers Apfelstrudel": Gastwirt wegen Werbung verurteilt

Ein Mann aus Trier wurde verurteilt, weil er vor seinem Café ein Schild mit der Aufschrift "Original Hitlers Apfelstrudel" aufgestellt hatte. Die Details.

Gavel
Gavel (Symbolbild) Foto: iStock / isayildiz

Am Donnerstag (31. Mai 2022) wurde ein ehemaliger Café-Betreiber vom Amtsgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Original Hitlers Apfelstrudel" für 8,80 €

Dem Gastwirt wird vorgeworfen, im April 2021 vor dem Café im Vereinsheim einer Trierer Kleingartenanlage, das er damals betrieb, einen Werbeaufsteller mit folgenden Worten beschriftet zu haben: "Original Hitlers Apfelstrudel/Sieg Heil/8,88 Euro".

Dabei wurde er einem Bericht von "Tag24" zufolge von einem Zeugen beobachtet, der schließlich Anzeige erstattete.

Urteil: Volksverhetzung

Volksverhetzung, so das Gerichtsurteil. Der Mann habe der Anklageschrift nach gezielt jüdische Menschen herabgesetzt und eine Formulierung gewählt, "die die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft nicht nur zitiere und billige, sondern in ihrer Unmenschlichkeit noch zu übertreffen suche".

Auf der Rückseite des Aufstellers sollen u. a. die Worte "Gas" und "Judenblut" gestanden haben.

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