"Original Hitlers Apfelstrudel": Gastwirt wegen Werbung verurteilt
Ein Mann aus Trier wurde verurteilt, weil er vor seinem Café ein Schild mit der Aufschrift "Original Hitlers Apfelstrudel" aufgestellt hatte. Die Details.
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Am Donnerstag (31. Mai 2022) wurde ein ehemaliger Café-Betreiber vom Amtsgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Original Hitlers Apfelstrudel" für 8,80 €
Dem Gastwirt wird vorgeworfen, im April 2021 vor dem Café im Vereinsheim einer Trierer Kleingartenanlage, das er damals betrieb, einen Werbeaufsteller mit folgenden Worten beschriftet zu haben: "Original Hitlers Apfelstrudel/Sieg Heil/8,88 Euro".
Dabei wurde er einem Bericht von "Tag24" zufolge von einem Zeugen beobachtet, der schließlich Anzeige erstattete.
Urteil: Volksverhetzung
Volksverhetzung, so das Gerichtsurteil. Der Mann habe der Anklageschrift nach gezielt jüdische Menschen herabgesetzt und eine Formulierung gewählt, "die die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft nicht nur zitiere und billige, sondern in ihrer Unmenschlichkeit noch zu übertreffen suche".
Auf der Rückseite des Aufstellers sollen u. a. die Worte "Gas" und "Judenblut" gestanden haben.
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