Merkel knallhart: Diese Strafen drohen, wenn du dich nicht an die Corona-Verbote hältst
Die Kanzlerin – erst nach ihrer ganz eigenen Art zaudernd und zögerlich – greift jetzt immer mehr und immer härter durch. Wer gegen das neu ausgesprochene Kontaktverbot verstößt, riskiert sogar eine Gefängnisstrafe.

Bund und Länder einig
Merkel – selbst in Quarantäne nach dem Kontakt mit einem positiv auf Corona getesteten Arzt – hat sich per Telefonschalte mit den Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt. Ergebnis: Das öffentliche Leben wird weiter eingeschränkt.
In einem gemeinsamen Papier von Bund und Ländern zeigt man sich entschlossen und will ...
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Corona-Party als Straftatbestand
Vorbei sind die Zeiten, in denen an die gemeinsame Verantwortung aller Bürger nur appelliert wurde. Jetzt wird knallhart angeordnet.
Dies im Allgemeinen und der unabdingbare Mindestabstand von 1,5 Metern, den die Kanzlerin selbst lieber bei 2 Metern sähe, im Speziellen, sei von der Polizei streng zu kontrollieren und gegebenenfalls auch mit Anzeigen zu belegen.
Corona-Partys, wie sie zuletzt von vielen Jugendlichen gefeiert wurden, dürfe es unter keinen Umständen mehr geben. Merkel betonte mit Nachdruck, dass es sich bei diesen Einschränkungen nicht mehr um Empfehlungen, sondern um zu befolgende Regeln handle.
Zuwiderhandlungen könnten mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden, sogar Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren seien in besonders schweren Fällen möglich.
Ausnahmen bleiben bestehen
Der Aufenthalt im Freien dürfe nur noch maximal zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eignen Haushalt erfolgen, besser jedoch allein. Von diesem neuen Beschluss explizit ausgenommen seien aber weiterhin unvermeidliche Situationen:
Die neuen Regeln gelten zunächst für zwei Wochen, danach werde geschaut, wo man steht.