Corona-Update

Merkel knallhart: Diese Strafen drohen, wenn du dich nicht an die Corona-Verbote hältst

Die Kanzlerin – erst nach ihrer ganz eigenen Art zaudernd und zögerlich – greift jetzt immer mehr und immer härter durch. Wer gegen das neu ausgesprochene Kontaktverbot verstößt, riskiert sogar eine Gefängnisstrafe.

Polizei kontrolliert Passanten
Polizei kontrolliert Passanten Foto: imago images / Christian Grube

Bund und Länder einig

Merkel – selbst in Quarantäne nach dem Kontakt mit einem positiv auf Corona getesteten Arzt – hat sich per Telefonschalte mit den Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt. Ergebnis: Das öffentliche Leben wird weiter eingeschränkt.

In einem gemeinsamen Papier von Bund und Ländern zeigt man sich entschlossen und will ...

„... alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten“
Strategiepapier von Bund und Ländern
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Corona-Party als Straftatbestand

Vorbei sind die Zeiten, in denen an die gemeinsame Verantwortung aller Bürger nur appelliert wurde. Jetzt wird knallhart angeordnet.

„Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“
Strategiepapier von Bund und Ländern

Dies im Allgemeinen und der unabdingbare Mindestabstand von 1,5 Metern, den die Kanzlerin selbst lieber bei 2 Metern sähe, im Speziellen, sei von der Polizei streng zu kontrollieren und gegebenenfalls auch mit Anzeigen zu belegen.

Corona-Partys, wie sie zuletzt von vielen Jugendlichen gefeiert wurden, dürfe es unter keinen Umständen mehr geben. Merkel betonte mit Nachdruck, dass es sich bei diesen Einschränkungen nicht mehr um Empfehlungen, sondern um zu befolgende Regeln handle.

Zuwiderhandlungen könnten mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden, sogar Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren seien in besonders schweren Fällen möglich.

Ausnahmen bleiben bestehen

Der Aufenthalt im Freien dürfe nur noch maximal zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eignen Haushalt erfolgen, besser jedoch allein. Von diesem neuen Beschluss explizit ausgenommen seien aber weiterhin unvermeidliche Situationen:

„Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich“
Strategiepapier von Bund und Ländern

Die neuen Regeln gelten zunächst für zwei Wochen, danach werde geschaut, wo man steht.