Lambrechts Heli-Skandal: Juristen zweifeln an Rechtmäßigkeit
Nach Protz-Fotos ihres Sohnes aus dem Helikopter behauptete die Verteidigungsministerin, es sei "alles korrekt" abgelaufen. Jetzt melden die eigenen Juristen erste Zweifel an.
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Verteidigungsministerin Christine Lambrecht steht aktuell in der Kritik, weil sie ihren Sohn im Regierungshubschrauber mitnahm - wir berichteten. Die beiden flogen von Berlin zu einem Truppenbesuch nach Schleswig-Holstein und machten anschließend noch Urlaub auf Sylt. Ihr Sohn veröffentlichte anschließend Bilder des Flugs auf seinem Instagram-Kanal.
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Die SPD-Politikerin habe zwar die Kosten für den Flug ihres Sohnes, wie vorgeschrieben, übernommen, wurde aber dennoch von einem Düsseldorfer Juristen angezeigt - wir berichteten.
Der Grund: Verdacht auf Verletzung des Dienstgeheimnisses. Jetzt prüft auch die Rechtsabteilung des Verteidigungsministeriums den ganzen Vorfall - und meldet Zweifel daran, dass die Mitnahme von Lambrechts Sohn wirklich rechtmäßig war.
"Völlig korrekt" - oder nicht?
Nachdem Lambrecht mehrfach dafür kritisiert wurde, ihren Sohn mit auf ihre Dienstreise genommen zu haben, antwortete sie ein paar Tage später, dass es ihr wichtig sei, dass alles "völlig korrekt" sei. Wie Business Insider berichtet, wird der Fall jetzt allerdings von der Rechtsabteilung des Justizministeriums geprüft - und die merkt erste Zweifel an.
Die Handhabung der Reise wurde in einem Kommentar als kritisch vermerkt. Die Begründung: Lambrecht hätte die Maschine entweder in ihrer Rolle als Verteidigungsministerin oder in ihrer Rolle als Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt (IBUK) buchen können. Bucht sie diese als Ministerin, hat sie keine hohe Priorität in der Liste. Auf diesem Wege wäre es allerdings rechtmäßig gewesen, wenn sie einen Begleiter - also beispielsweise ihren Sohn - mitgenommen hätte.
Allerdings habe Lambrecht, so Business Insider, den Flug als Inhaberin des IBUK gebucht - wodurch ihre Buchung eine viel höhere Priorität habe. Sie dürfe auf diesem Weg allerdings keine private Begleitung mithaben. Es gebe zwar den Weg, sich auf die Vorschrift zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu berufen - und dann ein Kind mitnehmen zu können. Ihr Sohn ist allerdings 22 Jahre alt - und gilt somit als erwachsen. Es ist also unklar, ob man sich in diesem Fall auf diese Vorschrift berufen kann.
Leere Fahrzeuge von Berlin nach Schleswig-Holstein
Somit scheint nicht ganz klar, wie Lambrechts Verhalten juristisch zu bewerten ist. Politisch ist die SPD-Politikerin trotzdem unter Druck. Verstärkt wird dieser von einer parlamentarischen Anfrage des Verteidigungsexperten der CDU/CSU Florian Hahn. Bei dieser kam heraus, dass Lambrecht zwar die Aufwandsentschädigung von 261 Euro gezahlt habe.
Es seien ihr jedoch gleichzeitig Fahrzeuge von Berlin nach Schleswig-Holstein hinterhergefahren - in denen lediglich der Personenschutz saß. Lambrecht fuhr anschließend mit diesen Autos in den Urlaub nach Sylt. Warum sie dann nicht einfach mit den Autos gefahren ist? Weil an dem Tag die Kabinettssitzung stattfand. Sie hätte auf einem anderen Verkehrsweg ihren Truppenbesuch nicht pünktlich wahrnehmen können.
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