Knast-Reform: Berlin will Mörder und Vergewaltiger tagsüber auf freien Fuß lassen
Das Bundesland Berlin will künftig neue Wege im Strafvollzug gehen und Straftäter mit offenem Vollzug "bestrafen".

Berlin will Schwerverbrecher künftig mit offenem Vollzug "bestrafen"
Der Berliner Senat will auch verurteilte Schwerverbrecher in den offenen Vollzug stecken. Damit könnten sich bald Mörder und Vergewaltiger zumindest partiell in der Hauptstadt frei bewegen.
Politiker mit Ideen
Ein Sprecher des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt von den Grünen hat gegenüber RTL bestätigt, dass diese Regelung ab Herbst 2020 für Sicherungsverwahrte gilt. Betreffen tut die Neuregelung nur Straftäter mit positiver Sozialprognose – die sowieso bald entlassen werden sollen.
Einzelheiten zur Neuregelung
Im Rahmen des offenen Vollzugs sollen acht bis zehn Häftlinge in einer Doppelhaushälfte untergebracht werden, die sich in einem Wohngebiet befindet. Die Bewohner werden dabei weder eine elektronische Fußfessel tragen noch von Justizbeamten überwacht.
Festes Regelwerk
Die Straftäter dürfen das Haus nur unter zuvor festgelegten Bedingungen für kurze Zeitabschnitte verlassen. Der Sprecher dazu: "Sie dürfen natürlich nicht zehn Stunden frei herumlaufen".
Der Hintergrund
Mit der Neuregelung setzt die rot-rot-grüne Senatsregierung von Berlin ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 um. In dem Urteil heißt es: Auch Sicherheitsverwahrte müssen die Möglichkeit bekommen, soziale Kontakte außerhalb der Haft zu knüpfen, um dann in Freiheit ein selbstorganisiertes Leben führen zu können.
Die Berliner CDU prüft aktuell eine Übergangsregelung, um die potenzielle Gefährlichkeit der in Frage kommenden Häftlinge nochmals zu überprüfen.
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