Beschlossen: Neues Strafmaß bei Kindesmissbrauch
Der Bundesrat hat einem neuen Gesetz zugestimmt, das den sexuellen Kindesmissbrauch stärker als bisher bestraft und immer als Verbrechen definiert.

Der Gesetzgeber reagiert auf in letzter Zeit bekannt gewordene große Missbrauchskomplexe in Deutschland und verschärft das Gesetz gegen sexuellen Kindermissbrauch. Die Große Koalition erarbeitete einen Gesetzesentwurf, der härtere Strafen vorsieht und der nun vom Bundesrat gebilligt wurde.
Kindermissbrauch ist jetzt ein Verbrechen
Der Bundesrat stimmte einer Gesetzänderung zu, der zufolge sexueller Missbrauch von Kindern immer als Verbrechen eingestuft und mit mindestens einem Jahr Haft bestraft wird.
Bisher wurden solche Straftaten als Vergehen eingestuft und mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. Nun wurde das Strafmaß auf mindestens ein Jahr und höchstens 15 Jahre Haft erhöht.
Schwerer geahndet und ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden auch die Verbreitung, der Besitz wie auch die Beschaffung von kinderpornografischem Material.
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Härtere Strafen auch bei Kinderpornografie
Die Verjährungsfrist bezüglich der Herstellung kinderpornografischer Inhalte soll laut der neuen Gesetzesverschärfung erst ab der Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen.
Verlängert werden zudem die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen ins erweiterte Führungszeugnis. Auch regelt und erhöht das Gesetz Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände.