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Kein Gottesdienst erlaubt: Katholiken klagen gegen Corona-Verbot

Eine Berliner Gemeinde zieht vor Gericht, weil sie das Gottesdienstverbot für unverhältnismäßig hält.

Menschen beim Gottesdienst
Der katholische "Freundeskreis St. Philipp Neri" möchte weiterhin öffentliche Gottesdienste abhalten. Foto: iStock / Exkalibur

Bis zu 50 Teilnehmer

Wegen der Corona-Krise gibt es in Deutschland ein allgemeines Verbot von Gottesdiensten. Der katholische "Freundeskreis St. Philipp Neri" aus Berlin möchte das jedoch nicht akzeptieren, und zieht vors örtliche Verwaltungsgericht.

Dort ist ein Antrag eingegangen, in dem die Gemeinde fordert, Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern abhalten zu dürfen.

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Selbstverpflichtende Maßnahmen

Der Berliner Freundeskreis, der mit seinem Vorstoß einem Bericht der Tagesschau zufolge entgegen der Linie der Katholischen Kirche in Deutschland handelt, ist allerdings bereit, sich selbst einige Maßnahmen aufzuerlegen.

So wolle man sich dazu verpflichten, dass die Gottesdienstbesucher beim Kommen und Gehen einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten. Außerdem sollen die Namen, Adressen und Telefonnummern der Teilnehmer gesammelt und aufgehoben werden.

"Sicherer als in Supermärkten"

Das grundsätzliche Gottesdienstverbot hält der Priester der Gemeinde, Probst Gerald Goesche, für unverhältnismäßig. Seiner Ansicht nach sind die Menschen in der Kirche sicherer als in Supermärkten, die ja schließlich auch noch geöffnet haben dürfen.

Ob sich der Freundeskreis St. Philipp Neri vor Gericht durchsetzen kann, wird voraussichtlich in den kommenden Tagen entschieden.

Seit Dezember 2019 verbreitet sich das Coronavirus. Ausgehend von der chinesischen Millionenstadt Wuhan hat die Epidemie mittlerweile alle Kontinente erreicht. Bislang starben weltweit über 62.000 Menschen an der rätselhaften Lungenkrankheit, über 1.100.000 haben sich infiziert (Stand: 6. April 2020).