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Hartz-IV-Hammer: Unglaubliches Gerichtsurteil

Ein Hartz-IV-Empfänger kam mit dem Fahrrad zum Meldetermin ins Jobcenter - und ließ sich anschließend die Fahrtkosten erstatten. Die Details.

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Logo der Arbeitsagentur Foto: IMAGO / Future Image

Nachdem ein Hartz-IV-Empfänger mit dem Fahrrad zum Meldetermin ins Jobcenter fuhr, reichte er beim Sozialgericht in Leipzig Klage ein, um sich die Fahrtkosten erstatten zu lassen.

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Das Gericht gab dem Mann in seinem Urteil Recht.

Jobcenter muss Fahrtkosten erstatten

Laut Urteilsbegründung müsse das Jobcenter die Fahrtkosten auch dann erstatten, wenn ein Hartz-IV-Empfänger mit dem Fahrrad anstatt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto kommt.

Bezüglich der Höhe der Erstattung wurde dem Amt jedoch ein Ermessensspielraum eingeräumt. Demnach hat der Radfahrer nicht die gleichen finanziellen Ansprüche wie jemand, der das eigene Fahrzeug nutzt.

Duschkosten nicht inklusive

Grundsätzlich geht es in diesem Fall sicher um einen Kleckerbetrag. Nichtsdestotrotz ist das Urteil des Sozialgerichts möglicherweise wegweisend, heißt es in einem Bericht der "Frankfurter Rundschau".

Nicht erstattet werden übrigens die Kosten für wetterfeste Kleidung, erhöhte Nahrungsaufnahme und das Duschen nach der Radtour. Diese zählen nicht zu den Reisekosten, sondern zur individuellen Lebensführung des Klägers.

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