Wegen Schwarzkonto

Hartz-IV-Betrug: Paar zu Rekordstrafe verdonnert

Ein Paar aus dem Landkreis Emsland wurde vom Landessozialgericht in Celle zu einer Rückzahlung von 175.000 Euro Sozialleistungen verurteilt, die das Paar über einen Zeitraum von zehn Jahren ergaunerte.

Hartz IV
Hartz IV Foto: iStock / PeJo29

Der Grund für diese enorm hohe Rückzahlungsstrafe: Das Hartz-IV-Paar hatte dem Arbeitsamt verschwiegen, dass es Vermögenswerte in Höhe von 147.000 Euro auf einem Schweizer Bankkonto hatte. Schon 2015 hatte das Sozialgericht Osnabrück das Paar zur Erstattung der gezahlten Sozialleistungen verurteilt.

Das Bundesland Rheinland-Pfalz wertete eine angekaufte CD mit Steuerdaten aus der Schweiz aus und entdeckte dabei ein Konto des besagten Ehepaares, auf dem sich Einlagen von etwa 147.000 Euro befanden.

Der Ehemann bestritt, dass es sich um sein Vermögen handelte und sieht sich als "Opfer eines totalen Vernichtungsfeldzugs von Behörden und Justiz", zitiert der NDR den Mann. Das Gericht sah das etwas anders.

Die Beweise, die dem Gericht vorlagen, waren eindeutig. Nicht nur der Fall an sich, auch das Verhalten des Hartz-IV-Empfängers sorgte für Aufsehen. Das Ehepaar erschien nicht zum ersten Gerichtstermin, ein Gutachter hatte dem Mann eine "paranoide Querulanz" attestiert. Das Gericht erachtete den Mann daraufhin als schuldunfähig. Mithilfe eines stetigen und aggressiven Verhaltens habe das Paar versucht, so der Richter, die Verhandlung "planvoll" zu unterlaufen. Die Schulunfähigkeit des Betrügers bewahrte das Paar wohl vor einer noch höheren Strafe.