Gericht kippt Maskenpflicht in Düsseldorf
Seit dem 2. November 2020 gelten in Deutschland wieder verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen. In diesem Zusammenhang lässt ein jetziges Urteil aus Düsseldorf aufhorchen.

Gericht kippt Maskenpflicht in Düsseldorf
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 9. November 2020 entschieden, dass eine neu eingeführte generelle Maskenpflicht in der Rhein-Metropole rechtswidrig ist – zumindest für einen Bewohner.
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Exklusives Urteil
Geklagt hatte der Düsseldorfer Architekt und Psychologe Johannes Engelhardt per Eilantrag. Wer sich nun denkt, was für Düsseldorf gilt, müsste demnach doch auch für andere Städte in Nordrhein-Westfalen und/oder sogar für Gesamt-Deutschland gelten – Irrtum! Der Beschluss gilt laut Gericht nur für Engelhardt, alle anderen Bewohner Düsseldorfs müssen weiter eine Schutzmaske tragen.
Zur Begründung heißt es: Für den Bürger sei aus dem Text der Verfügung nicht eindeutig erkennbar gewesen, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege.
Wie geht es weiter?
Die Stadt Düsseldorf ist nun allerdings dringend am Zug, denn das Urteil birgt gesellschaftlichen Sprengstoff. Sie kann zum einen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen den Beschluss einlegen oder den Maßnahmenkatalog neu definieren. Bislang haben sich die Stadtoberen noch nicht zu ihrem weiteren Vorgehen geäußert.
Wie die Rheinische Post berichtet, bewertet der Anwalt von Engelhardt das Urteil als "Riesenniederlage für die Stadt Düsseldorf".