Gericht: Hartz-IV-Empfänger bekommen FFP2-Masken gratis
Nach einem aktuellen Gerichtsurteil müssen Jobcenter Arbeitssuchenden kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen.

Sozialgericht Karlsruhe: FFP2-Masken für Hartz-IV-Empfänger
Am 11. Februar 2021 hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden, dass Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken zustehen.
Alternativ kann der Anspruch auch als Geldleistung in Höhe von monatlich 129 Euro wahrgenommen werden, wie RTL berichtet.
Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.
Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Begründung der Richter
Die Richter begründeten das Urteil mit dem Schutz eines Klägers sowie mit dem Schutz der Allgemeinheit, denn ohne Mund-Nasen-Bedeckung seien ALG2-Empfänger in ihrem Grundrecht auf soziale Teilhabe unverhältnismäßig beschränkt.
Zudem wird auch die Allgemeinheit durch FFP2-Masken geschützt, wodurch eine weitere Verbreitung des Virus entgegengewirkt wird.
Geklagt hatte ein Arbeitsloser per Eilantrag. Der Beschluss (Az. S 12 AS 213/21 ER - SG Karlsruhe vom 11.02.2021) ist rechtskräftig.
Politik: Kein Grund zur Entwarnung
Damit korrigiert das Gericht einen Beschluss vonseiten der Politik, der vorsieht, dass jedem Hartz-IV-Empfänger je zehn kostenlose FFP2-Masken zustehen. Sozialverbände forderten zuletzt eine Aufstockung des Anspruchs. Die Richter in Karlsruhe sahen das nun genauso.
Aktuell geht die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland zurück, allerdings gibt es nach Ansicht der politischen Entscheidungsträger noch keinen Grund zur Entwarnung. Die Lockdown-Maßnahmen werden vorerst nicht gelockert, auch wegen der Gefahr, die von Mutationen des Virus ausgeht.