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Gericht: Hartz-IV-Empfänger bekommen FFP2-Masken gratis

Nach einem aktuellen Gerichtsurteil müssen Jobcenter Arbeitssuchenden kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen.

Agentur für Arbeit
Gute Nachrichten für alle Hartz-IV-Empfänger (Symbolfoto) Foto: iStock/hohl

Sozialgericht Karlsruhe: FFP2-Masken für Hartz-IV-Empfänger

Am 11. Februar 2021 hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden, dass Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken zustehen.

Alternativ kann der Anspruch auch als Geldleistung in Höhe von monatlich 129 Euro wahrgenommen werden, wie RTL berichtet.

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Begründung der Richter

Die Richter begründeten das Urteil mit dem Schutz eines Klägers sowie mit dem Schutz der Allgemeinheit, denn ohne Mund-Nasen-Bedeckung seien ALG2-Empfänger in ihrem Grundrecht auf soziale Teilhabe unverhältnismäßig beschränkt.

Zudem wird auch die Allgemeinheit durch FFP2-Masken geschützt, wodurch eine weitere Verbreitung des Virus entgegengewirkt wird.

Geklagt hatte ein Arbeitsloser per Eilantrag. Der Beschluss (Az. S 12 AS 213/21 ER - SG Karlsruhe vom 11.02.2021) ist rechtskräftig.

Politik: Kein Grund zur Entwarnung

Damit korrigiert das Gericht einen Beschluss vonseiten der Politik, der vorsieht, dass jedem Hartz-IV-Empfänger je zehn kostenlose FFP2-Masken zustehen. Sozialverbände forderten zuletzt eine Aufstockung des Anspruchs. Die Richter in Karlsruhe sahen das nun genauso.

Aktuell geht die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland zurück, allerdings gibt es nach Ansicht der politischen Entscheidungsträger noch keinen Grund zur Entwarnung. Die Lockdown-Maßnahmen werden vorerst nicht gelockert, auch wegen der Gefahr, die von Mutationen des Virus ausgeht.