Gericht entscheidet: Diese Läden dürfen in Bayern öffnen
Da kann sich Söder noch so gebären, die Gerichte sind unabhängig und was sie beschließen, dem muss Folge geleistet werden. Der bayerische Lockdown, er bröckelt.

Schuhläden sind unverzichtbar
Die Lage in Bayern ist eigentlich klar: Corona-Pandemie, Läden dicht. Allerdings fangen jetzt Gerichte an, die allgemeinen Regeln im speziellen, soll heißen für spezielle Branchen, auszuhöhlen.
Ins Rollen gebracht hat diese Entwicklung die Klage eines Schuhändles aus Schweinfurt. Dessen Eilantrag gegen die Corona-Verordnungen wurde zwar abgelehnt, gleichzeitig stellten die Richter jedoch fest, dass Schuhhändler als "sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte" einzustufen seien.
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Das Urteil gilt nur für Bayern
Die Richter wogen dabei ab, welche Geschäfte bereits wieder öffnen durften (Garten- und Baumärkte, Buchhandlungen, Versicherungsbüros), weil sie als unverzichtbar eingestuft werden und befanden zusätzlich, dass Schuhkauf auch ein Grundbedürfnis sei.
Was diese Entscheidung besonders pikant macht und für viel Unmut sorgen dürfte ist die Tatsache, dass das vom Gericht getroffene Urteil nur für Bayern gilt. Das dürfte andere Bundesländer deutlich auf die Palme bringen.
Hoffen auf eine Signalwirkung
Möglicherweise hat sich das aber auch schon bald wieder erledigt und gibt keinen Grund zum Unmut, weil Schuhgeschäfte in allen Bundesländern wieder öffnen dürfen. Darauf hofft zumindest Fritz Terbuyken, Vorstand der ANWR-Gruppe: "Wir hoffen, dass das Urteil eine Signalwirkung hat, damit wir nun nicht in jedem Bundesland einzeln klagen müssen."
Zur ANWR-Schuh-Einkaufsgenossenschaft gehören europaweit rund 10.000 Geschäfte, die 2020 knapp 18 Milliarden Euro erwirtschafteten.