Änderung für Genesene – EU-Kommission nennt Details
Die EU ändert die Richtlinien, wie Genesene an einen Nachweis kommen können. Die Details.
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Erst gab es regelmäßige Änderungen, die die Länge der Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats betraf - wir berichteten. Nun greift die EU durch und macht es Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, einfacher an einen Nachweis zu kommen.
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Denn bisher war es so, dass Genesene nur dann einen Nachweis erhalten, mit denen sie Orte besuchen können, die 2G oder 3G Regeln haben, wenn sie einen positiven PCR-Test bei der Apotheke vorzeigen können. Das soll sich nun ändern.
Genesenen-Status: Kein PCR-Test nötig
Jetzt erhalten auch Bürger und Bürgerinnen den Genesenen-Status, wenn sie einen positiven Antigen-Schnelltest vorzeigen können. Sie müssen also keine PCR-Testung vornehmen und tagelang auf das Ergebnis warten. Allerdings gelten keine eigenen Tests, diese müssen von von qualifiziertem Personal durchgeführt werden und auf der EU-Liste der Antigen-Schnelltests gelistet sein.
Eine weitere Information dürfte für Betroffene besonders interessant sein: Diese Zertifikate dürfen auch rückwirkend ausgestellt werden - das bedeutet, dass jeder, der ab dem 01. Oktober 2021 positiv getestet wurde und dieses Ergebnis noch vorliegen hat, sich einen Nachweis ausstellen lassen kann.
Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die Gültigkeit des Zertifikats lediglich sechs Monate beträgt - wer also im Oktober positiv getestet wurde gilt noch bis März als genesen.
Hinter der Änderung stehe der Druck auf den nationalen Test-Kapazitäten, wie EU-Gesundheitskommisarin Stella Kyriakidesbetont. Wie viele selbst miterleben mussten, waren die Kapazitäten der PCR-Testungen eingeschränkt, weshalb hier priorisiert werden musste.
Die Neuregelung gilt ab sofort. Wer also einen positiven Schnelltest hatte, kann sich ab sofort einen Genesenen-Nachweis ausstellen lassen. Diese können wie Impfnachweise und Testergebnisse auf dem Handy gespeichert werden.
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