News-Update

Ex-Frau absichtlich mit Corona angesteckt: Mann verurteilt!

Ein Mann hat seine Ex-Frau absichtlich mit dem Corona-Virus angesteckt - und wurde deswegen nun verurteilt.

Justitia
Ein Mann hat seine Ex-Frau absichtlich mit dem Corona-Virus angesteckt. Nun wurde das Urteil verkündet (Symbolfoto) Foto: iStock/arturbo

Der Mann aus Österreich hatte seine Ex-Frau angehustet und wohl auch deswegen mit dem Coronavirus angesteckt. Zudem hatte der 63-Jährige seine ehemalige Gattin körperlich attackiert. Vor dem Landgericht Linz fiel nun das Urteil.

JW Video Platzhalter
Zustimmen & weiterlesen
Um diese Story zu erzählen, hat unsere Redaktion ein Video ausgewählt, das an dieser Stelle den Artikel ergänzt.

Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.

Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Ex-Frau absichtlich mit Corona angesteckt: Mann verurteilt!

Die Richter werteten die absichtliche Ansteckung als versuchte schwere Körperverletzung und verurteilten den Mann zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. Das Urteil vom 10. Mai 2021 ist rechtskräftig.

Passiert ist das Ganze im November 2020 im Zuge des Scheidungsverfahrens zwischen den Eheleuten.

Der jetzt verurteilte Mann hatte zu Hause keine Maske getragen und seine Frau immer wieder absichtlich angehustet, zudem habe er das Handtuch der 70-jährigen Ehefrau benutzt.

Bei einer körperlichen Auseinandersetzung trug die Frau zudem eine Nackenverletzung davon. Bei der Behandlung wurde dann die Corona-Infektion festgestellt.

In der Urteilsbegründung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Ansteckung nur um den Versuch einer schweren Körperverletzung handelt, weil die Frau letztendlich nur leicht an Covid-19 erkrankte.

Die absichtliche Ansteckung wurde vom Gericht jedoch höher gewichtet als die Nötigung und die daraus resultierende leichte Körperverletzung.

Der Angeklagte indes bestritt die Vorwürfe im Prozess, wie die Mopo berichtet.