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Enthüllt! Schwere Verstöße gegen Impfreihenfolge in Deutschland

Gleich in mehreren Bundesländern wurden Verstöße gegen die Impfreihenfolge beobachtet.

Corona-Impfstoff wird verabreicht
Corona-Impfstoff wird verabreicht Foto: Getty Images / KAY NIETFELD

Wie Recherchen der Deutschen Presseagentur zeigen, kam es in neun Bundesländern zu Verstößen gegen die Impfreihenfolge. So wurden Politiker, Geistliche und vereinzelt Personen aus dem öffentlichen Dienst bereits geimpft, obwohl sie nicht in die erste Prioritätsgruppe fallen, schreibt der Focus.

Verstöße gegen die Impfreihenfolge

In Nordrhein-Westfalen haben sich bereits mindestens drei Kommunalpolitiker impfen lassen. Darunter der erst 31-jährige Bürgermeister von Hennef, Mario Dahm (SPD), der sich eine übrig gebliebene Impfdosis hat spritzen lassen. Auch in Bayern hingen einige Lokalpolitiker verfrüht an der Nadel.

In Koblenz in Rheinland-Pfalz wurden die Impfreste an die Feuerwehr, die das dortige Impfzentrum betreibt, verabreicht. In Hamburg waren Ende Januar bereits 102 Feuerwehrmänner, zwei Polizisten sowie Mitarbeiter des Krisenstabs und der Gesundheitsbehörde geimpft.

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Fall Baden-Württemberg

Übrig gebliebene Impfdosen müssen ebenfalls ordnungsgemäß an die entsprechenden Personen verabreicht werden. Dass das funktionieren kann, zeigt Baden-Württemberg.

Dort wurden laut der Recherchen keine Verstöße entdeckt. Impfreste werden vorschriftsgemäß an das Impfpersonal und die Rettungsdienste verabreicht. Mancherorts gibt es sogar Listen mit kurzfristig erreichbaren Kandidaten aus der ersten Prioritätsgruppe.

Die Impfreihenfolge

Die Impfreihenfolge wird in Deutschland in drei Prioritätsstufen eingeteilt:

Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige

  • AltenpflegerInnen

  • Medizinisches Personal, das einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt ist

Hohe Priorität

  • Über 70-Jährige

  • Personen mit Trisomie 21

  • Personen mit einer psychischen Erkrankung

  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen

  • Max. zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren

Erhöhte Priorität

  • Über 60-Jährige

  • Polizisten, Feuerwehrmänner, Bundeswehr und insgesamt Mitglieder in Verfassungsorganen

  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten

Wer noch in die jeweiligen Gruppen gezählt wird, kannst du auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.