Corona: Deutsches Gericht kippt Verbote
Es ist ein echter Eiertanz für die Menschen: Mal gilt in Sachen Corona dies, mal das. Aber nur hier und nicht da. Jetzt hat ein Gericht Klartext gesprochen.

Unabhängige Gerichte
Gerichte sind doch etwas Gutes. Irgendwann, wenn alles zu vertrackt wird, sprechen sie einfach mal Klartext. Auch gegen Bestimmungen von Politikern. Von denen Gerichte unabhängig sind. Gott sei Dank.
In diesem Fall wurden Restriktionen, die aufgrund der Pandemie ausgesprochen wurden, zurückgenommen. Es geht einmal mehr um Clubs und Restaurants, die nach dem Willen der Politik ab einer Inzidenz von 10 wieder komplett dichtmachen sollen.
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OVG Lüneburg kippt Restriktionen
"Nichts da!", sagte dazu das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg und kippte den Beschluss. Damit sind die coronabedingten Schließungen von Clubs sowie der Gastronomie vom Tisch.
Das Gericht begründet seinen Beschluss mit der Unverhältnismäßigkeit der verhängten Maßnahmen. Wichtig war dabei auch die Feststellung des Robert Koch-Instituts, wonach sich vergleichsweise wenige Menschen in diesen Lokalitäten mit Corona anstecken.
Richter erwartet Klagewelle
Das Urteil basiert auf einem Eilantrag einer Shishabar-Besitzerin, die ebenfalls damit argumentiert, dass eine Schließung unverhältnismäßig ist.
OVG-Präsident Thomas Smollich wagt einen Ausblick auf die kommende Zeit und sieht viel Arbeit auf die Gerichte zukommen: "Ich erwarte, dass mit Steigen der Inzidenz und Wiedereinführung von Beschränkungen auch die Zahl der Klagen gegen Corona-Maßnahmen sehr schnell wieder in die Höhe schnellen wird. […] Da wird es sicher in Kürze auch um Fragen gehen, ob der Inzidenzwert noch der richtige und alleinige Maßstab sein kann und was mit denjenigen ist, die vollständig geimpft sind."