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Corona: Bundesregierung plant neues Gesetz

Im März 2022 sollen die meisten Corona-Regeln außer Kraft gesetzt werden. Was dann gilt.

Olaf Scholz und Karl Lauterbach
Olaf Scholz und Karl Lauterbach im Bundestag (Themenbild) Foto: IMAGO / Jens Schicke

Am 19. März soll flächendeckend gelockert werden. Damit fallen die meisten Corona-Beschränkungen weg. Jetzt wurde bekannt, wie die Ampel-Koalition danach verfahren will.

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Im März wird es zunächst einen Kabinettsbeschluss geben, wie Business Insider berichtet. Am 9. März werden die ab dem 19. März geltenden Corona-Regeln also festgesetzt.

Corona: Neues Gesetz ab 18. März

Jeder Gesetzesentwurf durchläuft drei sogenannte Lesungen, die man als Beratungen versteht. In der ersten Lesung wird über den Vorschlag debattiert, dann wird der Entwurf an den jeweiligen Ausschuss weitergeleitet.

Dort setzt man sich weiterhin mit dem Entwurf auseinander und schließt mit einem Bericht ab. So wird das neue Gesetz an das Plenum im Bundestag empfohlen.

Dort wird über die durch den Ausschuss überarbeitete Fassung in der zweiten Lesung diskutiert und beraten. Wird der zweite Entwurf ohne Änderungen angenommen, findet anschließend oder spätestens am zweiten Tag danach die dritte Lesung statt. Danach stimmt der Bundestag über das Gesetz ab.

Diesem Verlauf folgt auch der Beschluss neuer Corona-Regeln. Die erste Lesung findet am 16. März statt. Danach werden die Maßnahmen an den Gesundheitsausschuss weitergegeben.

Zwei Tage später, am 18. März, gibt es am Morgen zweite und dritte Lesung im Bundestag. Am selben Tag findet eine Sondersitzung im Bundesrat statt, der Bundespräsident unterzeichnet das Gesetz und die neuen Regeln werden im Bundesgesetzblatt aufgenommen, wie Business Insider weiß.

Neue Corona-Regeln ab 19. März 2022

Der bisherige Entwurf der Corona-Regeln sieht einige Änderungen vor. Obwohl die meisten Beschränkungen fallen, bleiben für den Sommer folgende Regeln voraussichtlich bestehen:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln besteht weiterhin

  • Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben bleiben ebenfalls

  • in bestimmten Einrichtungen kann weiterhin der 3G-Nachweis gefordert werden, zum Beispiel KiTas und Schulen

  • in Einrichtungen wie Krankenhäusern oder in der Altenpflege können weiterhin 2G-Plus-Nachweise verlangt werden

Diese Regeln gelten nach den drei Lesungen ab dem 19. März. Wie bis dahin gelockert wird und welche Regeln aktuell gelten, erfahrt ihr hier.

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