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Bundesfamilienministerin will bezahlte "Väterzeit" einführen

Bundesfamilienministerin Spiegel plädiert für die Einführung einer "Väterzeit". Arbeitgeber kritisieren den Plan.

Anne Spiegel
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel im Deutschen Bundestag Foto: IMAGO / Political-Moments

Grünen-Politikerin Anne Spiegel betont erneut das im Koalitionsvertrag festgesetzte Ziel einer "Väterzeit". Dabei handelt es sich um eine zweiwöchige bezahlte Auszeit nach der Geburt des gemeinsamen Kindes.

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Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagt die Familienministerin: "Mir liegt es am Herzen, dass Väter keinen Urlaub nehmen müssen, um nach der Geburt beim Baby sein zu können".

Arbeitgeber reagieren

Genau heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung: "Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen".

Spiegel erklärt, dass viele Väter ihren Urlaub "zusammenkratzen" müssten. Die "Väterzeit" solle diesen Mühen ein Ende setzen.

"Die Zeit nach der Geburt ist eine ganz besondere Zeit im Leben. Eltern und Neugeborene sollten füreinander Zeit haben", so die Familienministerin. Zwei Wochen seien "ein überschaubarer Zeitraum und gleichzeitig ein wichtiges familienpolitisches Zeichen".

Arbeitgeber zeigen sich über diesen Vorstoß alles andere als erfreut. Bereits im Dezember sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände im Handelsblatt: "Die derzeit geltenden und gerade erst ausgeweiteten Regelungen zur Elternzeit sollten erst einmal ihre Wirkung entfalten, bevor über neue Instrumente nachgedacht wird".

Elternzeit und Sonderurlaub

Damit gemeint ist die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen. Währenddessen bekommt man bei hohem Verdienst etwa 65 Prozent des Gehalts überwiesen, bei niedriger Gehaltsstufe 100 Prozent.

Zudem könne man in vielen Betrieben Sonderurlaub nehmen, wie Kampeter erklärt. Bei Beamten beispielsweise besteht ein Anspruch auf lediglich einen Tag Sonderurlaub bei Geburt des Kindes. Im Gesetz ist bislang nicht festgehalten, wie lange der Sonderurlaub sein darf.

Mit der "Väterzeit" hätte man hingegen eine feste Zeit von zwei Wochen, die man nach der Geburt mit dem Kind verbringen kann.

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