Blitzer-Skandal in Deutschland: Knöllchen ungültig!
Kurz nicht aufgepasst und Zack! Geblitzt worden. Aber waren wir tatsächlich zu schnell, oder wurde falsch gemessen? Der Skandal um "Leivtec XV3" und was man als Betroffener jetzt wissen muss.

Neuer Blitzer misst falsch
Wenn neue Geräte nicht richtig funktionieren, ist das immer ärgerlich. Richtiggehend schlimm ist es, wenn es sich dabei um ein Einsatzgerät einer offiziellen Behörde handelt, aufgrund dessen Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote ausgesprochen werden.
Exakt so geschehen im Falle des neue Radarkontrollgeräts "Leivtec XV3". Der Blitzer scheint reihenweise Falschmessungen vorgenommen zu haben, wie der Focus berichtet. Und noch schlimmer: Die zuständigen Behörden schienen dies einfach weiterlaufen zu lassen.
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Hersteller rät von Nutzung ab
Wer als Autofahrer zurzeit mit einem Bußgeldverfahren zu tun hat, weil er angeblich zu schnell unterwegs war, sollte unbedingt in Erfahrung bringen, mit welchem Gerät er geblitzt wurde. Denn lautet die Antwort darauf "Leivtec XV3", besteht eine realistische Chance, dass das Verfahren wegen einem Messfehler eingestellt wird.
Der Hersteller besagten Gerätes hat höchstselbst vor dessen weiterer Verwendung abgeraten, nachdem eine Expertenkommission in diversen Testmessungen nachweisen konnte, dass das Gerät falsche Angaben zur Geschwindigkeit macht, sprich auch Autofahrer blitzt, die die Höchstgeschwindigkeit nicht übefrschritten hatten.
Eklatante Messunterschiede
In einem Feldversuch wurden zwei der Geräte nebeneinander aufgebaut, ein Auto fuhr durch den Bereich und wurde von beiden Kameras geblitzt. Auswertung Gerät 1: 125 km/h. Auswertung Gerät 2: 141 km/h, also satte 16 km/h Unterschied!
Darauf fußend ist die Rechtslage für Anwälte eindeutig. Sie fordern:
Entsprechende Verfahren von Bußgeldbehörden müssen sofort eingestellt werden.
Bereits abgeschlossene Verfahren sollten daraufhin geprüft werden, ob sie wiedereröffnet werden können.
Das Bundesverfassungsgericht als diesbezüglich höchste Instanz möge klären, ob die Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Behörde Anlass zu einer Verfassungsbeschwerde geben könnte.
Fazit: Auf jeden Fall lohnt es sich für den einzelnen Betroffenen, Widerspruch gegen ergangene Bescheide einzulegen und prüfen zu lassen, ob möglicherweise tatsächlich ein eklatanter Messfehler vorgelegen hat.