Immer mehr Fälle: Wo jetzt überall die Bewegungsbeschränkung gilt
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist weiterhin beunruhigend hoch, weshalb Bund und Länder in besonders betroffenen Regionen die Bewegungsfreiheit einschränken wollen.

Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass es zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Regionen mit besonders vielen Neuinfektionen eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit geben soll.
Konkret sollen sich Menschen aus Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen – es sei denn, sie haben triftige Gründe (z. B. notwendige Einkäufe oder der Weg zur Arbeit) vorzuweisen.
Bevor diese Regelung greift, muss sie jedoch von den einzelnen Bundesländern bzw. Kommunen mithilfe von Verordnungen oder Verfügungen in eine verbindliche Rechtsform gegossen werden.
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Diese Regionen sind betroffen
Welche Regionen dann von der Bewegungseinschränkung betroffen sind, lässt sich anhand einer Deutschland-Karte von Risklayer Explorer ermitteln. Sie zeigt u. a. die Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise in einer übersichtlichen farblichen Abstufung an.
Aktuell ist die Interpretation der Daten jedoch schwierig, weil über Weihnachten und Neujahr voraussichtlich deutlich weniger Menschen getestet wurden und die Inzidenzen deshalb nicht der Realität entsprechen.
Keine Verpflichtung
Die Landkreise sind übrigens nicht verpflichtet, die von Bund und Ländern vorgeschlagene Einschränkung der Bewegungsfreiheit zu übernehmen – und einige haben bereits angekündigt, es nicht tun zu wollen (z. B. Cloppenburg und Wittmund, wie der NDR berichtet).
In vielen Regionen, beispielsweise auch in Berlin, ist die Einführung einer Bewegungsbeschränkung dagegen durchaus eine Option, die zurzeit von den Verantwortlichen geprüft wird.