Corona-Update

Merkel: Das ist der neue 5-Stufen-Plan zur Öffnung

Bund und Länder haben sich beim gestrigen (3. März 2021) Corona-Gipfel auf Öffnungsschritte in einem Fünf-Stufen-Plan geeinigt. Wir erklären, wie dieser konkret aussieht.

Angela Merkel
Will mit einem Fünf-Stufen-Plan aus dem Lockdown: Bundeskanzlerin Angela Merkel Foto: IMAGO / photothek

Ergebnisse des Corona-Gipfels vom 3. März

Gestern (3. März 2021) haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die MinisterpräsidentInnen der Bundesländer erneut zu einem Corona-Gipfel getroffen, um über das weitere Vorgehen in der Pandemie zu beraten.

Herausgekommen ist eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März, aber auch ein Fünf-Stufen-Plan mit Öffnungsschritten. Dieser ist abhängig vom Verlauf des Infektionsgeschehens und sieht konkret wie folgt aus.

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Der 5-Stufen-Plan zum Lockdown-Ausstieg

Erster Öffnungsschritt: Ab Montag (8. März) dürfen sich wieder mehr Personen im privaten Bereich treffen, nämlich maximal fünf aus zwei Haushalten. Dabei gelten Paare grundsätzlich als ein Hausstand und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 können die Lockerungen auf drei Haushalte mit insgesamt höchstens zehn Personen erweitert werden. Bei einem erneuten Anstieg der Inzidenz auf über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird die "Notbremse" gezogen und wieder eine Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt und eine weitere Person eingeführt.

Zweiter Öffnungsschritt: Blumen- und Buchläden sowie Gartenmärkte dürfen ihren Betrieb ab dem 8. März unter Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Kundenanzahl wieder aufnehmen.

Das Gleiche gilt für Fahr- und Flugschulen, in denen tagesaktuelle Schnell- und Selbsttests eingesetzt werden müssen.

Dritter Öffnungsschritt: Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen frühestens ab dem 8. März Einzelhandelsgeschäfte, Museen, Zoos, Galerien und Gedenkstätten wieder öffnen und kontaktfreie sportliche Aktivitäten im Außenbereich stattfinden.

Liegt die Inzidenz bei einem Wert zwischen 50 und 100 wird lediglich eine eingeschränkte Öffnung mit sogenannten "Click and Meet"-Angeboten, bei denen KundInnen bzw. BesucherInnen im Vorfeld einen Termin buchen müssen, erlaubt sein. Steigt die Inzidenz auf über 100, greift die bereits beschriebene Notbremse mit einer Rückkehr zu den Lockdown-Regeln.

Vierter Öffnungsschritt: Bleibt die Inzidenz in einer Region über einen Zeitraum von zwei Wochen konstant unter 50, dürfen frühestens ab dem 22. März die Außengastronomie, Theater, Kinos, Konzerthallen und Opernhäuser wieder aufmachen.

Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 wäre im Fall der Außengastronomie nur eine eingeschränkte Öffnung mit Terminbuchungen erlaubt, Theater, Kinos etc. müssten wiederum tagesaktuelle Schnell- und Selbsttests einführen. Auch hier greift die Notbremse, wenn die Inzidenz auf über 100 steigt.

Fünfter Öffnungsschritt: Nach weiteren 14 Tagen mit einem stabilen Inzidenzwert von unter 50, also frühestens ab dem 5. April, könnten Freizeitevents mit bis zu 50 teilnehmenden Personen sowie Kontaktsport in Innenräumen gestattet werden.

Einzelhandelsgeschäfte dürften bereits bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 unter den Auflagen des dritten Öffnungsschrittes bei unter 50 öffnen. Bei über 100 wird wieder die Notbremse gezogen.

Aussichten auf weitere Öffnungen

Der nächste Corona-Gipfel ist für den 22. März angesetzt. Dann soll u. a. besprochen werden, welche Öffnungsschritte in den Bereichen Gastronomie, Hotels, Kultur, Veranstaltungen sowie Reisen möglich sind, berichten die "Stuttgarter Nachrichten".

Es gilt weiterhin der Appell, "auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten". Arbeitgeber sind außerdem dazu angehalten, ihren MitarbeiterInnen bis zum 30. April Homeoffice zu ermöglichen, sofern es ihre Tätigkeiten zulassen.